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Insolvenzgeldumlage

Sind Vereine umlagepflichtig?

Ja. Bei einem Verein erfolgt unabhängig davon wie er organisiert ist bzw. welchen Zweck er verfolgt (z.B. Deutsches Rotes Kreuz e.V., Denkmalschutzverein) keine Gleichstellung mit einem öffentlich rechtlichen Arbeitgeber. Dies gilt auch, wenn ein Verein ausschließlich durch öffentliche Geldmittel finanziert wird oder an Tarifverträge gebunden ist, die für öffentlich rechtliche Einrichtungen gelten.

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