Häufige Fragen
Geringfügig entlohnte Minijobs
- Gelten für die geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt die gleichen Grundsätze wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb von Privathaushalten?
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Grundsätzlich ja; Besonderheiten gibt es hier jedoch bei der Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungen.



