Minijob-Zentrale

 




 
 

Minijobs in Privathaushalten

Muss der Arbeitgeber mit Konsequenzen oder Sanktionen rechnen, wenn er einen in seinem privaten Haushalt geringfügig Beschäftigten nicht (bei der Minijob-Zentrale) anmeldet?

Ja; sowohl das Sozialgesetzbuch, als auch die Abgabenordnung sehen für Ordnungswidrigkeiten Geldbußen vor. Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder leichtfertig seiner Meldepflicht bzw. seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten oder abzuführen, nicht nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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