Minijob-Zentrale

 




 
 

Minijobs in Privathaushalten

Muss ein geringfügig Beschäftigter, der sowohl im Privathaushalt wie auch in dem Privathaushalt angeschlossenen geschäftlichen Räumen des Arbeitgebers Dienstleistungen erbringt, zweifach angemeldet werden?

Nein; für den Bereich der Sozialversicherung gibt es mit dem selben Arbeitgeber nur ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Deshalb liegt bei dieser Fallgestaltung keine Beschäftigung im Privathaushalt vor.

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