Minijob-Zentrale

 




 
 

Minijobs in Privathaushalten

Gelten für die geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt die gleichen Grundsätze wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb von Privathaushalten?

Grundsätzlich ja; Besonderheiten gibt es hier jedoch bei der Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Pauschalbeiträge. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten sind diese geringer als bei gewerblichen Minijobs.

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