Häufige Fragen
Kurzfristige Minijobs
- Wann liegt Berufsmäßigkeit vor?
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Eine kurzfristige Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten von nicht untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Sie darf für die Sicherung des Lebensunterhalts bzw. -standards nicht bestimmend sein. Berufsmäßigkeit liegt beispielsweise nicht vor, wenn die kurzfristige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung oder beispielsweise von Hausfrauen, Altersrentnern, Schülern oder Studenten ausgeübt wird.



