Minijob-Zentrale

 




 
 

Kurzfristige Minijobs

Wann liegt Berufsmäßigkeit vor?

Eine kurzfristige Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten von nicht untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Sie darf für die Sicherung des Lebensunterhalts bzw. -standards nicht bestimmend sein. Berufsmäßigkeit liegt beispielsweise nicht vor, wenn die kurzfristige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung oder beispielsweise von Hausfrauen, Altersrentnern, Schülern oder Studenten ausgeübt wird.

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