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Meldeverfahren

Welche Stelle ist zuständig für die Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises?

Wird ein Beschäftigter erstmalig zur Sozialversicherung angemeldet, wird ihm eine Sozialversicherungsnummer zugeteilt und durch Übersendung des SV-Ausweises durch den zuständigen Rentenversicherungsträger dem Beschäftigten bekannt gegeben. Beantragt ein Beschäftigter die Ausstellung eines SV-Ausweises bei der Einzugsstelle, weil der ursprünglich ausgestellte zerstört, abhanden gekommen oder unbrauchbar geworden ist, leitet diese den Antrag in Form eines Datensatzes an die Rentenversicherung weiter. Dort wird die Ausstellung des Ausweises veranlasst.

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