Minijob-Zentrale

 




 
 

Abgaben des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers

Wie sind die Pauschalbeiträge und Abgaben für Minijobs zu zahlen?

Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung (inklusive Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen und Pauschsteuer) ist es, der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So kann der Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Die Einzugsermächtigung kann beim Service-Center der Minijob-Zentrale angefordert werden und wird ausgefüllt an die Minijob-Zentrale zurückgesendet bzw. gefaxt. Die Beiträge können aber auch auf eines der Konten der Minijob-Zentrale überwiesen werden.

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