Minijob-Zentrale

 




 
 

Abgaben des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers

Müssen die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung auch für Personen gezahlt werden, die von der Versicherungspflicht befreit sind?
Krankenversicherung

Die Beiträge zur Krankenversicherung sind immer dann zu zahlen, wenn der Minijobber in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist.

Rentenversicherung

Die Beiträge zur Rentenversicherung sind in der Regel immer zu zahlen. Die einzige Ausnahme gilt für Beamte, die neben ihrer Beamtenbeschäftigung eine geringfügige Beschäftigung ausüben, auf die die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft erstreckt worden ist.

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