Minijob-Zentrale

 




 
 

Abgaben des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers

Welche Pauschalbeiträge und Abgaben fallen bei den 400-Euro-Minijobs in Privathaushalten für den Arbeitnehmer bzw. für den Arbeitgeber an?

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer zahlen in der Regel keine Pauschalabgaben, so dass sie ihr Arbeitsentgelt brutto für netto erhalten.

Arbeitgeber

Für Minijobs in Privathaushalten sind in der Regel folgende Abgaben an die Minijob-Zentrale zu zahlen:

Übersicht der Abgaben

Den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 5 Prozent des Arbeitsentgelts zahlt der Arbeitgeber dann nicht, wenn der Minijobber privat oder nicht in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist. Hierzu zählen beispielsweise Grenzgänger die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen und dort krankenversichert sind.

Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts erheben. Die gesetzlichen Regelungen schließen dann eine Abwälzung der Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer nicht aus. Bei Versteuerung unter Verwendung der Lohnsteuerkarte ist der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale auf der Lohnsteuerkarte steuerpflichtig.

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