Häufige Fragen
Renten- und Krankenversicherung
- Besteht die Möglichkeit der Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auch für Minijobs in Privathaushalten?
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Auch für geringfügig entlohnte (400-Euro)Minijobs in Privathaushalten gilt: Zahlt der Minijobber freiwillig einen bestimmten Eigenanteil zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers dazu, wird einerseits das erzielte Arbeitsentgelt in voller Höhe bei der Ermittlung der Höhe der Rente einbezogen und andererseits werden die Beitragsmonate in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und für die Aufrechterhaltung des Schutzes im Falle einer Erwerbsminderung berücksichtigt. Zudem werden auch Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation erworben und die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Förderung) erfüllt.
Für die Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung gelten die selben Bestimmungen, die auch für Minijobs im gewerblichen Bereich gelten.
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