Minijob-Zentrale

 




 
 

Renten- und Krankenversicherung

Sind die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung grundsätzlich für alle geringfügig entlohnten Beschäftigten zu zahlen?

Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung ist immer dann zu zahlen, wenn der Minijobber in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist.

Ist der Minijobber privat oder nicht in Deutschland gesetzlich krankenversichert, ist kein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. Hierzu zählen beispielsweise Grenzgänger die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen und dort krankenversichert sind.

Abgabenübersicht

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