Minijob-Zentrale

 




 
 

Renten- und Krankenversicherung

Erwerben auch Minijobber in Privathaushalten Leistungsansprüche aufgrund der Pauschalabgaben?

Allgemein gilt: Minijobs sind versicherungsfrei in der Sozialversicherung, d.h., sie begründen keinen eigenen Versicherungsschutz. Während der kurzfristige Minijob auch beitragsfrei ist, hat der Arbeitgeber für einen 400-Euro-Minijob unter anderem Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.

Krankenversicherung

Aus den pauschalen Beiträgen des Arbeitgebers zur Krankenversicherung für 400-Euro-Minijobs entsteht kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für den Arbeitnehmer. Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt deshalb nur an, wenn der Arbeitnehmer bereits anderweitig gesetzlich krankenversichert ist.

Rentenversicherung

Pauschalbeiträge: Trotz der Rentenversicherungsfreiheit für 400-Euro-Minijobs erwirbt der Arbeitnehmer durch die Pauschalbeiträge des Arbeitgebers – wenn auch kleine – Rentenansprüche. Der Gesetzgeber nennt dies „Zuschläge an Entgeltpunkten“. Bei der Ermittlung der Zuschläge zur Rente aus solchen Beiträgen wird das erzielte Arbeitsentgelt nicht in vollem Umfang, sondern lediglich in dem Verhältnis angerechnet, in dem der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zum „vollen“ Beitragssatz in der Rentenversicherung steht. Gleichzeitig werden auch Beitragsmonate für die verschiedenen Wartezeiten für einen Rentenanspruch erworben, allerdings wegen der nur anteiligen Beitragszahlung nicht in vollem Umfang.

Aufstockung: Zahlt der Minijobber freiwillig einen bestimmten Eigenanteil zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers dazu, wird einerseits das erzielte Arbeitsentgelt in voller Höhe bei der Ermittlung der Höhe der Rente einbezogen und andererseits werden die Beitragsmonate in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und für die Aufrechterhaltung des Schutzes im Falle einer Erwerbsminderung berücksichtigt. Zudem werden auch Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation erworben und die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Förderung) erfüllt.

Mehr zum Thema:
Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

<<< zurück zur Übersicht