Häufige Fragen
Das Haushaltsscheck-Verfahren
- Wann muss der Arbeitgeber die Steuernummer im Haushaltsscheck eintragen?
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Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig. Generell besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt pauschal oder nach den Lohnsteuermerkmalen, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen, zu erheben. Für Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis beschäftigen, bietet sich die unkomplizierte und einfache Zahlung der einheitlichen Pauschsteuer an.
Die Steuernummer ist nur dann vom Arbeitgeber im Haushaltsscheck einzutragen, wenn er die einheitliche Pauschsteuer zahlen möchte.
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