Minijob-Zentrale

 




Willkommen bei der Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs.


Anmelden lohnt sich.

Minijobs im Haushalt: Wer sie anmeldet, zeigt Größe.

Haushaltsscheck


Kleine Jobs im Haushalt sind Minijobs. Egal ob Putzhilfe, Gartenarbeit oder Einkaufshilfe: mit dem Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale können Sie jeden Minijob ganz einfach anmelden. In wenigen Minuten ist Ihre Haushaltshilfe ein Minijobber und damit automatisch zur Unfallversicherung angemeldet. Als Arbeitgeber profitieren Sie zudem von niedrigen Pauschalbeiträgen und können Ihre Ausgaben steuerlich geltend machen.
Unser Fernsehspot unterstreicht dies auf humorvolle Art, aber sehen Sie selbst !

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Keine Erhöhung der pauschalen Abgaben für Minijobs

Die Pauschalabgaben sowie die Umlagebeträge (U1 und U2) für geringfügig Beschäftigte sind in 2010 unverändert.

Lediglich die Insolvenzgeldumlage hat sich von 0,1 auf 0,41 Prozent des Arbeitsentgelts erhöht- Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen.

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Meldedaten zur Unfallversicherung (UV)

In den Meldedaten zur Unfallversicherung ist die Mitgliedsnummer des Arbeitgebers beim zuständigen Unfallversicherungsträger ohne Sonderzeichen vorzugeben.

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Kein Umlageverfahren U1 und U2 für Saisonarbeitnehmer mit E101

Die Krankenkassen ändern ihre Rechtsauffassung. Ausländische Saisonarbeitskräfte mit E101 Bescheinigung nehmen nicht mehr am Umlageverfahren U1 und U2 teil.

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