Kein Verdienst wegen Corona: Was steht Minijobbern zu?
Die Corona-Krise stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor große Herausforderungen. Können Minijobber aufgrund einer Corona-Infektion, einer angeordneten Quarantäne oder wegen eingestellter beziehungsweise reduzierter Betriebstätigkeit ihrer Beschäftigung nicht nachgehen, haben sie unter Umständen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls.
In unserem Beitrag "Kein Verdienst wegen Corona: Was steht Minijobbern zu?" im Minijobber-Magazin erklären wir, welche Ansprüche Minijobber haben und wie sie einen möglichen Verdienstausfall in der Corona-Krise erstattet bekommen.