Minijobs im Überblick
Definition und Arten von Minijobs
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze oder bestimmte Zeitgrenzen gibt. Ein Minijobber kann im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt sein.
Es gibt zwei Arten von Minijobs: 450 Euro und kurzfristig
- 450-Euro-Minijobs sind auf eine bestimmte Verdienstgrenze begrenzt.
- Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt.
Unterscheidung 450-Euro und kurzfristige Minijobs
Für beide Minijob-Arten gelten für Arbeitgeber und Minijobber eigene Regelungen, abhängig davon, ob sie im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten stattfinden.
Unterscheidung Minijobs im Gewerbe und Privathaushalt
Minijobber sind gut abgesichert
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte: ob auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub. Sie haben bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Minijobber erwerben (bei 450-Euro-Minijobs) Ansprüche in der Rentenversicherung. Über einen geringen Eigenbeitrag profitieren sie sogar von allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die versicherungspflichtigen Arbeitnehmern zustehen. In den anderen Zweigen der Sozialversicherung sind Minijobber nicht über den Minijob abgesichert.
Auch für Minijobber gilt der flächendeckende Mindestlohn von 10,45 Euro brutto pro Stunde.
Der Arbeitgeber kümmert sich um die Abgaben
Minijobs müssen angemeldet werden und es fallen Abgaben an. Dabei ist der Aufwand für Arbeitgeber im Privathaushalt sehr überschaubar. Per Online-Rechner sind die Pauschalabgaben einfach ermittelt. Auch die Anmeldung des Minijobbers ist schnell erledigt und bringt beiden Seiten Sicherheit und dem Arbeitgeber zudem steuerliche Vorteile.
Abgaben für Minijobber im Privathaushalt online berechnen
Minijobber im Privathaushalt online anmelden
Für Arbeitgeber im gewerblichen Bereich gelten ein komplexeres Verfahren und auch andere Abgaben:
Abgaben für Minijobber im gewerblichen Bereich oder bei Freiberuflern online berechnen
Gewerbliche Minijobber anmelden
Ein zentraler Ansprechpartner für alle Minijob-Fragen
Die Minijob-Zentrale ist die zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs in Deutschland und nimmt die Meldungen und Beiträge entgegen. Für Minijobber und Arbeitgeber, im gewerblichen und privaten Bereich, ist sie der zentrale Ansprechpartner rund um das Thema Minijobs.