Anmeldung und Beitragsverfahren von Minijobs
Gewerblich und privat - die Minijob-Zentrale ist zuständig
Die Minijob-Zentrale ist die zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs in Deutschland.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden und monatliche Abgaben zu zahlen.
Bei dem Meldeverfahren, der Fälligkeit und Höhe der Abgaben gibt es Unterschiede - je nachdem, ob es sich um Minijobs im Gewerbe oder im Privathaushalt handelt.
Meldet ein Arbeitgeber seinen Minijob nicht bei der Minijob-Zentrale an, handelt er ordnungswidrig. Dafür gibt es empfindliche Geldbußen.
Die Anmeldung eines gewerblichen Minijobs
Das Anmelde- und Beitragsverfahren ist für Arbeitgeber im gewerblichen Bereich komplexer als für Arbeitgeber im Privathaushalt. Das Service-Center der Minijob-Zentrale hilft bei allen Fragen rund um Anmeldung und Abgaben weiter.
Anmeldung des Minijobbers in vier Schritten
Schnell erledigt - Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt
Die Anmeldung einer Haushaltshilfe als Minijob ist besonders einfach. Privathaushalte melden diese mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Das ist ein einseitiges Formular, das der Arbeitgeber im Privathaushalt ausfüllt. Auch alle Änderungen und die Abmeldung des Minijobbers erfolgen mit dem Haushaltsscheck. Alles Weitere erledigt die Minijob-Zentrale.
Alles zum Haushaltsscheck gibt es hier