Abgaben für gewerbliche 450-Euro Minijobs
Wie sich Ihre Abgaben zusammensetzen
Als gewerblicher Arbeitgeber eines 450-Euro-Minijobbers zahlen Sie Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer und Umlagen als Ausgleich für Ihre Aufwendungen bei Krankheit („U1“) oder Schwangerschaft bzw. Mutterschaft („U2“) Ihres Minijobbers sowie eine Umlage für den Fall einer Insolvenz. Wie sich die Abgaben im Einzelnen zusammensetzen, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:
Abgabearten | Höhe der Abgaben |
---|---|
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (KV) | 13 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung (PV) | keine Abgabe |
Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung (RV) | 15 % |
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) | 3,6 % |
Umlage 1 (U1) | 1 % |
Umlage 2 (U2) | 0,39 % |
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV) | individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger |
Arbeitslosenversicherung | keine Abgabe |
Insolvenzgeldumlage | 0,12 % |
Steuer | 2 % Pauschsteuer |
Wichtig zu wissen
Sie müssen die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis melden und diese bezahlen.
Hier finden Sie die Entwicklung der Abgaben seit dem 1. April 2003.