Arbeitsrechte im Minijob

Egal ob Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz oder Mindestlohn – auch Minijobs sind arbeitsrechtlich geregelt. Was viele nicht wissen: Minijobber und Minijobberinnen haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Gleiches Arbeitsrecht für alle

Nach dem sogenannten Grundsatz der Gleichbehandlung sind Minijobber und Minijobberinnen in fast allen Bereichen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt. Egal, ob sie im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt arbeiten. Die einzige Ausnahme: Wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Dazu zählen beispielsweise die Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen.

Mythos Arbeitsrecht: Wir klären auf

"Als Minijobber oder Minijobberin bin ich arbeitsrechtlich benachteiligt."

Wirklich?

"Als Minijobber oder Minijobberin bin ich arbeitsrechtlich benachteiligt."

Von wegen! Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dürfen ihre Minijobber nicht schlechter behandeln als ihre vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer. Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen beispielsweise Weihnachtsgeld zahlt, dann haben nach dem Gleichbehandlungsgesetz auch seine Minijobber anteilsmäßig Anspruch. Das gilt auch für andere Arbeitsrechte im Minijob.

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Ihr Arbeitsvertrag im Minijob

Ein Arbeitsvertrag im Minijob ist nicht zwingend. Allerdings ist es Aufgabe des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, dem Minijobber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Dieser regelt, woran sich beide Seiten zu halten haben und vermeidet potentielle Uneinigkeiten. Erfahren Sie mehr zum Arbeitsvertrag im Minijob und sichern Sie sich Ihre Mustervorlage!

Mythos oder Wahrheit: Ist ein Arbeitsvertrag für den Minijob Pflicht?

Video | 4:59 min

Mythos oder Wahrheit: Brauchen Minijobberinnen und Minijobber einen Arbeitsvertrag? Nur so viel vorab: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist sinnvoll, aber kein Muss. Allerdings gibt's dabei ein paar Dinge zu beachten. Welche das sind und warum es für beide Seiten wichtig ist, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, erklärt dir Muriel in diesem Video.

Arbeit auf Abruf im Minijob

Da Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Voraus oft nicht einschätzen können, wie viel Arbeit tatsächlich anfällt, gibt es den Minijob auf Abruf. Erfahren Sie, was dahinter steckt und was arbeitsrechtlich gilt.

Arbeit auf Abruf

Sie haben individuelle Fragen zum Arbeitsrecht?

Als Sozialversicherungsträger informiert Sie die Minijob-Zentrale über Ihre Rechte im Minijob. Sollten Sie individuelle arbeitsrechtliche Fragen haben, können Sie sich an das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Die Service-Hotline erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.

Häufig genutzte Services und Downloads

Broschüre

Arbeitsrecht für Minijobber PDF, 445KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm

Diese Broschüre informiert kompakt und praxisnah über das Arbeitsrecht für Minijobber.

Formulare

Muster qualifiziertes Arbeitszeugnis PDF, 134KB, Datei ist nicht barrierefrei

Das Muster qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält nicht nur einen Nachweis über die Tätigkeiten und Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers, sondern auch eine Leistungsbeurteilung und Bewertung der sozialen Kompetenz.

Download

Merkblatt zum Muster-Arbeitsvertrag PDF, 70KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm

Im Merkblatt zum Muster-Arbeitsvertrag erhalten Sie Informationen, was in einem Arbeitsvertrag anzugeben ist und was nicht.