Arbeitsrecht
Gleiches Arbeitsrecht für alle - Minijobber und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
Minijobs sind arbeitsrechtlich geregelt und Minijobber in fast allen Bereichen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gleichgestellt.
Zu dem Thema Arbeitsrecht erteilt auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Auskunft. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.
Grundsatz der Gleichbehandlung
Für Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Demnach dürfen Sie Ihre Minijobber nicht schlechter behandeln als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt im Arbeitsverhältnis für alle Maßnahmen und Vereinbarungen, die Sie als Arbeitgeber mit ihrem Minijobber treffen.
Zahlen Sie Ihren Vollzeitbeschäftigten Weihnachtsgeld, haben nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch Ihre geringfügig Beschäftigten anteilsmäßig - gemessen an den Arbeitsstunden - einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt nicht, wenn sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen. Dazu können Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung und unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen gehören.
Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub
Minijobbern steht der gleiche Kündigungsschutz zu wie vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern.
Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Krankheit des Kindes, Mutterschaft und Arbeitsausfall an Feiertagen sowie auf Erholungsurlaub.
Mindestlohn
Auch für Minijobber gilt der Mindestlohn. Beachten Sie, dass sich der Mindestlohn auch auf das Tarifrecht und die Sozialversicherung auswirkt.
Arbeitsvertrag und Zeugnis
Es genügt, wenn Sie Ihrem Minijobber einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigen - statt eines Arbeitsvertrags.
Auf Verlangen müssen Sie Ihrem Minijobber ein Arbeitszeugnis ausstellen.
Jugendarbeitsschutz und besonderer Schutz schwerbehinderter Menschen
Kinder, Jugendliche und schwerbehinderte Minijobber sind arbeitsrechtlich besonders geschützt.