Arbeitsrechtlich bin ich ein Arbeitnehmer
Keine Nachteile als Minijobber
Als Minijobber sind Sie arbeitsrechtlich in fast allen Bereichen einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gleichgestellt.
Das bedeutet, dass
- Ihr Arbeitgeber Sie nicht schlechter behandeln darf als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer,
Sie Anspruch haben auf
Entgeltfortzahlung bei Krankheit und bei Krankheit Ihres Kindes,
Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft,
- auch für Sie der Mindestlohn gilt,
- Kinder, Jugendliche und schwerbehinderte Minijobber arbeitsrechtlich besonders geschützt sind,
- Sie auf Verlangen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben.
- Ihr Arbeitgeber Ihnen einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen ausstellen muss.