Ausfüllhilfe für Meldungen zur Minijob-Zentrale
Für sv.net/comfort und sv.net/standard
Nachfolgend erhalten Sie einen Leitfaden für Ihre elektronischen Meldungen zur Sozialversicherung mit dem Programm sv.net. Nähere Angaben über die elektronische Ausfüllhilfe sv.net finden Sie auf der Homepage der ITSG. Eine Ausfüllhilfe zur Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV) finden Sie hier.
Für die Programmversionen sv.net/comfort und sv.net/standard gibt es ein Benutzerhandbuch mit einer ausführlichen Schritt-für-Schritt Anleitung.
Erklärfilm - Wie werden Minijobber mit sv.net angemeldet?
Weitere Erklärvideos zur Handhabung von sv.net finden Sie im Blog der Minijob-Zentrale.
Schritt für Schritt zur vollständigen Meldung
Die Meldung zur Minijob-Zentrale öffnen Sie sowohl in sv.net/comfort als auch in sv.net/standard wie folgt: „Auswahl = Formulare -> SV-Meldung (Allgemein, Knappschaft, See)“
Auf der rechten Seite jedes elektronischen Formulars erhalten Sie feldbezogene Ausfüllhinweise.
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Meldeart, Meldegrund und Stornierung
Wählen Sie in der Meldung die „Meldeart“ und dann den entsprechenden „Meldegrund“ aus.
Beispiel: Meldeart: [Anmeldung] und Meldegrund: [10 Beginn der Beschäftigung]Wollen Sie eine abgegebene Meldung stornieren, können Sie mit der Schaltfläche „Stornieren“ eine Kopie der zu stornierenden Meldung erstellen. Das Storno-Kennzeichen wird automatisch gesetzt.
Die erforderlichen Angaben zu den einzelnen Meldegründen sind in dieser Tabelle mit einem „X“ gekennzeichnet.
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Versicherungsnummer
Die Versicherungsnummer entnehmen Sie bitte dem Sozialversicherungsausweis Ihres Minijobbers. Alternativ können Sie bei einer Anmeldung den vorletzten Abschnitt „Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann“ ausfüllen.
Bei Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen und Abmeldungen müssen Sie die Versicherungsnummer unbedingt angeben.
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Name, Vorname, Anschrift
Bitte entnehmen Sie die entsprechenden Daten amtlichen Unterlagen Ihres Minijobbers .
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Beschäftigungszeit
Bei einer Anmeldung tragen Sie ausschließlich das Datum des Beschäftigungsbeginns ein.
Bei einer Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung sowie gleichzeitiger An- und Abmeldung tragen Sie sowohl das Datum des Beschäftigungsbeginns als auch das Datum des Beschäftigungsendes bzw. des Kalenderjahres ein. Als Tag und Monat des Beschäftigungsbeginns für die UV-Jahresmeldung müssen Sie stets den 01.01. und als Beschäftigungsende den 31.12. des zu meldenden Kalenderjahres angeben.
Gut zu wissenMeldungen sind immer auf ein Kalenderjahr zu beziehen. Kalenderjahrübergreifende Meldungen sind nicht zulässig.
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Betriebsnummer des Arbeitgebers
Tragen Sie hier die Betriebsnummer ein, die Ihnen die Agentur für Arbeit für den Betrieb, in dem Ihr Minijobber arbeitet, zugeteilt hat.
Wenn Sie noch keine Betriebsnummer haben, beantragen Sie diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken. Zum Online Antrag der Agentur für Arbeit
Gut zu wissenOhne Angabe einer Betriebsnummer können Sie keine Meldung erstellen.
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Personengruppe
Für 450-Euro-Minijobs wählen Sie vorrangig die Personengruppe 109 aus.
Für kurzfristige Minijobs wählen Sie immer die Personengruppe 110.
Für Personen, die Sie ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung melden müssen, verwenden Sie die Personengruppe 190.
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Mehrfachbeschäftigung
Das Kennzeichen Mehrfachbeschäftigung ist ab dem 01.01.2021 nicht mehr erforderlich.
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Betriebsstätte
Übt Ihr Minijobber die Beschäftigung
- in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin aus, kennzeichnen Sie das Feld „West“,
- in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin aus, wählen Sie das Feld "Ost" aus.
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Beitragsgruppen
Wählen Sie aus der jeweiligen Drop-down-Liste die für die Beschäftigung zutreffenden Beitragsgruppenschlüssel aus.
Für 450-Euro-Minijobber mit der Personengruppe 109, die beispielsweise gesetzlich krankenversichert und von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, verwenden Sie den Schlüssel 6 5 0 0.
Bei kurzfristigen Minijobs - immer Personengruppe 110 - lautet der Beitragsgruppenschlüssel stets 0 0 0 0.
Für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung Beschäftigte mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt - Personengruppe 190 – verwenden Sie den Schlüssel 0 0 0 0. -
Angaben zur Tätigkeit
Haben Sie für Ihren Minijobber bereits einen Tätigkeitsschlüssel angelegt, können Sie diesen auswählen.
Gibt es noch keinen Tätigkeitsschlüssel, wählen Sie aus der Liste „Neuen Tätigkeitsschlüssel hinzufügen" aus.Die weiteren vier Felder zur Schulbildung, beruflichen Ausbildung, zum Zeitarbeitsverhältnis und zur Vertragsform müssen Sie auch entsprechend füllen.Alle Informationen und Arbeitshilfen zu dem Tätigkeitsschlüssel sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
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Aktuelle Staatsangehörigkeit
Wählen Sie aus der Drop-Down-Liste die Staatsangehörigkeit Ihres Minijobbers aus.
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Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt
Für 450-Euro-Minijobber - Personengruppe 109 - geben Sie das Arbeitsentgelt an, von dem Pauschalbeiträge oder volle Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Bei Zahlung voller Rentenversicherungsbeiträge müssen Sie dabei die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 175 Euro beachten. Bitte runden Sie Cent-Beträge bis 49 ab, darüber auf - auf volle Euro-Beträge.
Für kurzfristig Beschäftigte - Personengruppe 110 - und für ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung Beschäftigte mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt - Personengruppe 190 – geben Sie das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt stets mit 0 (Null) Euro an, da diese Beschäftigten in der Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung nicht beitragspflichtig sind. -
Statuskennzeichen
1 = Der Arbeitnehmer steht zum Arbeitgeber in einer Beziehung als Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Abkömmling.
2 = Der Arbeitnehmer ist als geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig.
Im Gemeinsamen Rundschreiben finden Sie umfassende Erläuterungen zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung.