Arbeitgeberversicherung
Ihre Sicherheit bei Krankheit oder Mutterschaft Ihres Minijobbers
Ihr Minijobber hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Damit dies für Sie als Arbeitgeber keine unkalkulierbar hohe finanzielle Belastung darstellt, gibt es die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See.
Beitragshöhe der Arbeitgeberversicherung
Über die Umlagebeiträge als Ausgleich für die
- U1: Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit in Höhe von 1 Prozent und
U2: Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft in Höhe von 0,39 Prozent
erwerben Sie als Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erstattung Ihrer Aufwendungen für
- die Entgeltfortzahlung bei Krankheit,
- den Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz und
- den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz.
Die Umlage 1 ist nur für Betriebe bis 30 Vollzeit-Arbeitnehmer Pflicht, die Umlage 2 immer – unabhängig von der Betriebsgröße.
Zuständige Ausgleichskasse für alle Minijobber: die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See
Unabhängig davon, ob und bei welcher Krankenkasse Ihr Minijobber versichert ist – die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See ist die zuständige Ausgleichskasse.
Weitere Infos zur Arbeitgeberversicherung erhalten Sie auf der Website der Arbeitgeberversicherung der KBS.