Absicherung für Arbeitgeber im Gewerbe
Ihre Sicherheit bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall Ihres Minijobbers
Ist Ihr Minijobber krank, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bekommt Ihre Minijobberin ein Baby, hat sie Anspruch auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Damit Sie als Arbeitgeber dadurch keine unberechenbar hohen Kosten haben, ist die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See für Sie Pflicht.
Hat Ihr Minijobber einen Unfall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Auch sie ist für alle Arbeitgeber Pflicht.
Alle Infos zum Übergangsgeld bei Vorsorge- oder Reha-Maßnahmen gibt es hier.