Beiträge zur Rentenversicherung 450-Euro Minijobs
Arbeitgeber oder Minijobber im Privathaushalt - Wer was zahlt
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Sie als Arbeitgeber und Ihr Minijobber tragen ihn gemeinsam – Sie mit einem Pauschalbeitrag und Ihr Minijobber mit einem Eigenanteil.
Bei der Berechnung der Beiträge müssen Sie als Arbeitgeber die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro beachten. Mindestbeitrag zur Rentenversicherung
Pauschalbeitrag des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber beträgt Ihr Anteil zur Rentenversicherung immer 5 Prozent für Minijobs im Privathaushalt.
Eigenanteil des Minijobbers
Versicherungspflichtige Minijobber leisten einen Eigenanteil von 13,6 Prozent für Minijobs im Privathaushalt.
Bei kurzfristigen Minijobs fallen weder für Sie als Arbeitgeber noch für Ihren Minijobber Rentenversicherungsbeiträge an.
Beitragszahlung für Minijobs im Privathaushalt
Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge und zieht den Eigenanteil des Minijobbers – sofern dieser rentenversicherungspflichtig ist - zusammen mit den übrigen Abgaben zweimal jährlich von Ihrem Konto ein. Den Eigenanteil Ihres Minijobbers behalten Sie als sein Arbeitgeber deshalb monatlich von seinem Verdienst ein.
Mit dem Haushaltsscheck-Rechner können Sie als Arbeitgeber Ihre Abgaben schnell selbst berechnen.