Abgaben für kurzfristige Minijobs im Privathaushalt
Geringe Abgaben und wenig Aufwand
Als Arbeitgeber eines kurzfristigen haushaltsnahen Minijobbers fallen bis auf die Unfallversicherungsbeiträge nur Umlagen zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen bei Krankheit („U1“) oder Schwangerschaft bzw. Mutterschaft („U2“) Ihres Minijobbers für Sie an.
Wie sich die Abgaben im Einzelnen zusammensetzen, zeigt folgende Tabelle:
Abgabearten | Höhe der Abgaben |
---|---|
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (KV) | keine Abgabe |
Beitrag zur Pflegeversicherung (PV) | keine Abgabe |
Pauschalbeitrag Arbeitgeber zur Rentenversicherung (RV) | keine Abgabe |
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) | keine Abgabe |
Umlage 1 (U1) | 1 % |
Umlage 2 (U2) | 0,39 % |
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV) | 1,6 % |
Arbeitslosenversicherung | keine Abgabe |
Insolvenzgeldumlage | keine Abgabe |
Steuer | Steuern werden an das zuständige Finanzamt gezahlt |
Ihr kurzfristiger Minijobber muss keine Abgaben zur Sozialversicherung zahlen.
Ganz bequem – So zahlen Sie Ihre Beiträge
Ihre Abgaben berechnet die Minijob-Zentrale nach Eingang Ihres Haushaltsschecks auf Grundlage des monatlichen Verdienstes Ihres Minijobbers und zieht sie halbjährlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ein. Somit haben Sie als Arbeitgeber im Privathaushalt nicht nur geringe Abgaben, sondern auch wenig Aufwand.