Unfallversicherung für 450-Euro-Minijobs im Privathaushalt
Absicherung für Minijobber und Arbeitgeber – automatisch mit dem Haushaltsscheck
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Damit sind Sie vor Ansprüchen Ihrer Haushaltshilfe bei einem Arbeits- oder Wegeunfall geschützt.
Haben Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet, müssen Sie sich nicht um die Anmeldung und Beitragszahlung bei der Unfallversicherung kümmern. Die Minijob-Zentrale meldet Ihre Haushaltshilfe dort an und sorgt auch dafür, dass Ihre Beiträge pünktlich eingehen.
Die Unfallversicherung sichert Minijobber bei einem Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall oder einer Berufskrankheit ab.
Infos für Minijobber zur Unfallversicherung
Für detaillierte Infos rund um den Versicherungsschutz und zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Diesen können Sie per Email unter info@dguv.de oder telefonisch bei der kostenfreien Infoline der DGUV unter 0800 6050404 erfragen. Informieren Sie sich auch auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.