Lohnsteuer für kurzfristige Minijobs im Privathaushalt
Individuelle Lohnsteuer oder pauschal 25 Prozent – Steuerersparnis inklusive
Sie können kurzfristige Minijobs auf zwei Arten versteuern:
- Individuell nach der Steuerklasse Ihres Minijobbers oder
- unter bestimmten Voraussetzungen pauschal in Höhe von 25 Prozent.
Ihr Wohnsitz-Finanzamt ist zuständig
Für alle weiteren Informationen wenden Sie sich als Arbeitgeber bitte an Ihr Wohnsitz-Finanzamt, das auch Ihre Einkommensteuer veranlagt.
Alle Steuervorteile auf einen Blick.
Alle Infos zu den unterschiedlichen Lohnsteuer-Arten für kurzfristige Minijobs im Privathaushalt.