Voraussetzungen für die Anmeldung
Wann Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck angemeldet werden kann
Sie können Ihren Minijobber nur mit dem Haushaltsscheck anmelden, wenn ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt vorliegt – also entweder ein 450-Euro-Minijob oder ein kurzfristiger Minijob.
Damit die Tätigkeit mit dem Haushaltsscheck angemeldet werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt nicht bloß eine Gefälligkeitsleistung vor
- Der Minijobber ist bei Ihnen abhängig beschäftigt
- Es handelt sich um typische haushaltsnahe Tätigkeiten
Die Tätigkeit ist keine bloße Gefälligkeitsleistung
Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn es sich bei der Tätigkeit tatsächlich um ein Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnis handelt. Bei einem Beschäftigungs-/Arbeitsverhältnis stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Die Tätigkeit ist nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet - es soll also in erster Linie ein Verdienst erzielt werden.
Ist die Tätigkeit nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet, müssen Sie diese nicht anmelden und auch keine Abgaben leisten.
Eine Gefälligkeitsleistung ist grundsätzlich unentgeltlich und muss nicht angemeldet werden. Hier steht die Hilfe im Vordergrund und nicht der Gewinn. Insbesondere Dienst- oder Werkleistungen, die
- von Freunden, Angehörigen oder Lebenspartnern,
- aus Gefälligkeit oder
- im Wege der Nachbarschaftshilfe
erbracht werden, sind nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet - auch dann, wenn Sie sich für die Tätigkeit mit einem Blumenstrauß oder einem angemessenen Taschengeld bedanken.
-
Merkmale für eine Gefälligkeitsleistung
Merkmale für eine Gefälligkeitsleistung Gefälligkeitsleistung Beschäftigungsverhältnis Motiv ist die Hilfe Motiv ist der Gelderwerb besondere Beziehung zwischen Hilfesuchendem und Hilfskraft -
z.B. als Freund, Nachbar etc.nicht zwingend eine besondere Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag nicht weisungsgebunden weisungsgebunden Hilfskraft bestimmt die Zeit Arbeitgeber bestimmt die Zeit Vergütung wird nicht erwartet Gegenleistung ist ein angemessenes Geschenk oder ein angemessener Geldbetrag. Die Gegenleistung
soll den Aufwand entschädigen und darf ihn nicht übersteigen.Vergütung ist im Voraus festgelegt Art und Höhe der Gegenleistung bestimmt der Hilfesuchende Art und Höhe der Vergütung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt nicht wirtschaftlich abhängig wirtschaftlich abhängig im Regelfall einmalig im Regelfall wiederholend
Im Haushaltsscheck-Verfahren bleiben Zuwendungen, die nicht in Form von Geld gewährt werden, unberücksichtigt und zählen damit nicht zu den meldepflichtigen Einnahmen aus einer Beschäftigung.
Nur abhängige Beschäftigungen sind zu melden
Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob die Dienstleistung in Ihrem Haushalt als abhängige Beschäftigung und nicht etwa im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erbracht wird.
-
Merkmale einer abhängigen Beschäftigung
Bei einer abhängigen Beschäftigung
- arbeitet der Arbeitnehmer in persönlicher Abhängigkeit und gegen Arbeitsentgelt,
- besteht ein Arbeitsvertrag, der zumeist Anwesenheitszeiten, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch sowie die Höhe des Arbeitsentgelts regelt,
- bestimmt der Arbeitgeber Arbeitsort, -zeit, -dauer und Art der Tätigkeit. Der Arbeitnehmer unterliegt damit dem umfassenden Weisungsrecht seines Arbeitgebers.
-
Merkmale einer selbständigen Tätigkeit
Ein Selbständiger
- kann über seinen Arbeitseinsatz und die Einteilung seiner Arbeitszeit frei bestimmen – er ist also nicht weisungsabhängig,
- kann seine Dienste durch einen anderen ausführen lassen,
- hat unternehmerische Entscheidungsfreiheit,
- trägt ein unternehmerisches Risiko,
- nimmt unternehmerische Chancen wahr und darf dafür Eigenwerbung betreiben,
- kann nicht nur für einen, sondern mehrere Auftraggeber tätig sein.
-
Besonderheiten in den Bereichen Kinderbetreuung & Pflege von Angehörigen im Privathaushalt
Bei Tagesmüttern, Kinderbetreuung und Kindertagespflege gelten bestimmte Voraussetzungen, die sie kennen sollten.
Auch für Pflegetätigkeiten von Angehörigen im Privathaushalt sind bestimmte Voraussetzungen in der Sozialversicherung zu beachten. Diese haben wir Ihnen übersichtlich aufgelistet.
Ein Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt unter Ehegatten ist nicht möglich. Das gilt auch für im Haushalt lebende Kinder, die von den Eltern unterhalten werden.
Bei der Beschäftigung von anderen Familienangehörigen oder nahen Verwandten im Privathaushalt muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine meldepflichtige Beschäftigung vorliegt.
Der Minijobber erledigt typische haushaltsnahe Tätigkeiten
Für die Meldung mit dem Haushaltsscheck muss die Tätigkeit haushaltsnah sein. Haushaltsnahe Tätigkeiten sind alltägliche Arbeiten in der Wohnung, die normalerweise durch im Haushalt lebende Personen erledigt werden. Kochen, Putzen, Einkaufen und Gartenarbeit zählen ebenso dazu wie die Betreuung von Kindern, Kranken sowie alten und pflegebedürftigen Menschen – oder auch von Tieren.
Hier finden Sie eine Übersicht der haushaltsnahen Tätigkeiten.
Sollte die Tätigkeit nicht haushaltsnah sein, aber eine abhängige Beschäftigung in Form eines Minijobs vorliegen, ist dieser über das normale Meldeverfahren für Minijobs anzumelden. Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Mit unserem Tool können Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Anmeldung mit dem Haushaltsscheck erfüllen.