Arbeitgeberversicherung im Privathaushalt
Ihre Sicherheit bei Krankheit oder Mutterschaft Ihrer Haushaltshilfe
Ist Ihre Haushaltshilfe krank, hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bekommt sie ein Baby, hat sie Anspruch auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft. Damit Sie als Arbeitgeber dadurch keine unberechenbar hohen Kosten haben, ist die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See für Sie Pflicht.
Beitragshöhe der Arbeitgeberversicherung
Umlagebeiträge gleichen Ihre Aufwendungen als Arbeitgeber aus:
- U1: in Höhe von 1 Prozent bei Krankheit und
- U2: in Höhe von 0,39 Prozent bei Mutterschaft Ihrer Haushaltshilfe.
Mit Ihren Beiträgen erwerben Sie einen Anspruch auf die Erstattung Ihrer Aufwendungen für:
- die Entgeltfortzahlung bei Krankheit,
- den Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz und
- den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz.
Zuständige Ausgleichskasse für alle Minijobber: die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See
Unabhängig davon, ob und bei welcher Krankenkasse Ihr Minijobber versichert ist – die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See ist die zuständige Ausgleichskasse.