Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Antrag, Meldefristen und Befreiungsdauer
Beantragt Ihr Minijobber bei Ihnen die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, zahlen Sie als sein Arbeitgeber weiterhin Ihren Pauschalbeitrag von fünf Prozent – der Eigenanteil des Minijobbers fällt weg.
Meldung der Befreiung an die Minijob-Zentrale
Als Arbeitgeber im Privathaushalt melden Sie die Befreiung Ihres Minijobbers per Haushaltsscheck an die Minijob-Zentrale. Dazu kreuzen Sie bei Punkt 11 „Meine Haushaltshilfe möchte selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen“ Nein an.
Nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale kann diese - innerhalb eines Monats - der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, ist die Befreiung bewilligt. Die Minijob-Zentrale erteilt keinen Bescheid über die Bewilligung.
Zeitpunkt und Dauer der Befreiung bei einem 450-Euro-Minijob
Die Befreiung gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale eingeht – frühestens ab Beschäftigungsbeginn.
Die Befreiung ist für die gesamte Dauer des 450-Euro-Minijobs bindend.
Zeitpunkt und Dauer der Befreiung bei mehreren 450-Euro-Minijobs
Beantragt ein Minijobber mit mehreren 450-Euro-Minijobs für einen davon die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle 450-Euro-Minijobs, die er
- zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und
- zusätzlich danach aufnimmt.
Die Befreiung wird für alle 450-Euro-Minijobs gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.