Haushaltsscheck Rechner Januar 2017 bis Dezember 2017
Vom Netto-Arbeitsentgelt zum Brutto-Arbeitsentgelt | |
Möchten Sie, dass Ihre rentenversicherungspflichtige Haushaltshilfe ein bestimmtes Netto-Arbeitsentgelt erhält, dann können Sie hier das erforderliche Brutto-Arbeitsentgelt berechnen. |
Formel: | |
Netto-Arbeitsentgelt x 100 |
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_________________________ | = Brutto-Arbeitsentgelt (kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen runden) |
86,30 |
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Multiplizieren Sie das angestrebte Netto-Arbeitsentgelt mit 100 und
dividieren das Ergebnis durch 86,30. Hinweise Für einen Minijob darf das Brutto-Arbeitsentgelt maximal 450 Euro im Monat betragen. Der volle Rentenversicherungs- beitrag muss mindestens von 175 Euro (Mindestbeitragsbemessungsgrenze) berechnet werden. Beträgt das Brutto- Arbeitsentgelt weniger als 175 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 5 Prozent des tatsächlichen Brutto-Arbeitsentgelts. Der Minijobber zahlt den Differenzbetrag zwischen dem Mindestbeitrag in Höhe von 32,73 Euro (18,7 Prozent von 175 Euro) und dem Arbeitgeberanteil. Diese Berechnung ist mit der Formel nicht möglich. |