Minijobber sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt derzeit 18,6 % des Arbeitsentgelts. Der Arbeitgeberanteil beträgt 15 %, der Anteil des Arbeitnehmers 3,6 %. Es wird jedoch mindestens ein Entgelt von 175 Euro zugrunde gelegt. Ist dies der Fall, zahlt der Arbeitgeber weiterhin nur seine 15 % vom tatsächlichen Entgelt, den Restbetrag trägt der Arbeitnehmer.
Minijobber können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlt nur der Arbeitgeber seinen Beitrag in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts, der Eigenanteil des Minijobbers entfällt. Weitergehende Informationen zur Rentenversicherungspflicht finden Sie hier.