Häufige Fragen / FAQ
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Themenbereiche
- allgemein zu Minijobs
- speziell zu 450-Euro-Minijobs
- speziell zu kurzfristigen Minijobs
- Minijobs im Privathaushalt - Fragen zur Anmeldung
- Minijobs im Privathaushalt - Fragen zur Beitragszahlung
- Minijobs im gewerblichen Bereich - Fragen zur Anmeldung
- Minijobs im gewerblichen Bereich - Fragen zur Beitragszahlung
- Kranken- und Rentenversicherung
Fragen und Antworten
allgemein zu Minijobs
- Was bedeutet „Übergangsbereich“?
Antwort
Verdienen Sie regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befinden Sie sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist Ihre Beschäftigung ein Midijob.
Alle Infos zu Midijobs, also was passiert, wenn Sie bei einem 450-Euro-Minijob die Verdienstgrenze bzw. bei einem kurzfristigen Minijob die Zeitgrenzen überschreiten
- Werden Minijobs im Gewerbe und Privathaushalt zusammengerechnet?
Antwort
Ja; es gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Zusammenrechnung von mehreren gewerblichen Minijobs bzw. mehrerer Minijobs im Privathaushalt.
- Woher bekomme ich meinen Sozialversicherungsausweis?
Antwort
Die Rentenversicherung schickt Ihnen Ihren Sozialversicherungsausweis automatisch zu, sobald Sie zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnehmen und Ihr Arbeitgeber Sie dazu bei einer Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale anmeldet.
Sie können Ihren Ausweis auch direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen, wenn
- Ihr Arbeitgeber diesen schon vor dem Abschluss des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags sehen möchte,
- Sie Ihren Ausweis verloren haben,
- dieser zerstört, beschädigt oder unbrauchbar geworden ist oder
- Sie Ihren Namen geändert haben.
- Was ist ein Minijob?
Antwort
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet:
Es gibt
- eine bestimmte Verdienstgrenze oder
- bestimmte Zeitgrenzen.
Hier erfahren Sie genau, wann Ihre Tätigkeit ein Minijob ist.
Sie können Ihren Minijob im Gewerbe und bei Freiberuflern, z. B. in Praxen und Kanzleien ausführen, als auch in Privathaushalten. Lesen Sie hier mehr zu den Unterschieden von gewerblichen Minijobs und denen in Privathaushalten.
- Gelten für Minijobs im Gewerbe und Privathaushalt die gleichen Regeln?
Antwort
Nein, Unterschiede gibt es vor allem bei den Abgaben und der Meldung des Minijobbers bei der Minijob-Zentrale.
Mehr zu den Unterschieden von Minijobs im Gewerbe und in Privathaushalten
- Was sind haushaltsnahe Tätigkeiten?
Antwort
Haushaltsnahe Tätigkeiten sind alltägliche Arbeiten im Privathaushalt, die normalerweise Familienmitglieder ausführen. Kochen, Putzen, Einkaufen, Botengänge und Gartenarbeit zählen ebenso dazu, wie die Betreuung von Kindern, Kranken sowie alten und pflegebedürftigen Menschen – oder auch von Tieren. Auch ein Minijobber kann diese Tätigkeiten ausführen, wenn sowohl er als auch sein Arbeitgeber Privatpersonen sind.
Weitere Infos zur Unterscheidung gewerblich und haushaltsnah
- Welche Arten von Minijobs gibt es?
Antwort
Es gibt zwei Arten von Minijobs: 450 Euro und kurzfristig.
Unterschiede von 450- Euro und kurzfristigen Minijobs- Werden mehrere Minijobs zusammengerechnet?
Antwort
Für mehrere 450-Euro-Minijobs gilt:
Haben Sie- keine Hauptbeschäftigung, gilt:
Üben Sie mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern aus und verdienen damit insgesamt mehr als 450 Euro im Monat, gelten diese insgesamt nicht mehr als ein Minijob, sondern als versicherungspflichtige Beschäftigungen. - eine Hauptbeschäftigung, gilt:
Sie können neben Ihrer Hauptbeschäftigung nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Haben Sie weitere Minijobs, werden diese mit Ihrer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Mehrere 450-Euro-Minijobs können hingegen ausgeübt werden, wenn anstelle einer mehr als geringfügigen Beschäftigung
- Elternzeit mit oder ohne Bezug von Elterngeld beansprucht wird,
- Sozialhilfe bezogen wird,
- Arbeitslosengeld I oder II bezogen wird,
- am freiwilligen Wehrdienst teilgenommen wird.
Weitere Infos zu:
450-Euro-Minijobs im Gewerbe
450-Euro-Minijobs im PrivathaushaltAuch mehrere kurzfristige Minijobs werden zusammengerechnet und zusammen bewertet.
Weitere Infos zu:
kurzfristigen Minijobs im Gewerbe
kurzfristigen Minijobs im PrivathaushaltWichtig zu wissenAuch Beschäftigungen im Gewerbe und im Privathaushalt werden zusammengerechnet.
- keine Hauptbeschäftigung, gilt:
- Was ist eine Hauptbeschäftigung
Antwort
Eine Hauptbeschäftigung ist eine Beschäftigung, die mehr als nur geringfügig ist – also mehr als ein Minijob. Das ist der Fall, wenn jemand mehr als 450 Euro monatlich verdient und die Beschäftigung auch länger als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage ausübt. Eine Hauptbeschäftigung ist in der Regel ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt beispielsweise auch:
- Eine betriebliche Berufsbildung bzw. eine inner- oder außerbetriebliche Berufsausbildung.
- Eine Tätigkeit, die für die Dauer des Bezuges von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) unterbrochen wird. Zeiten, in denen der Arbeitnehmer während der Elternzeit Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bezieht, gehören nicht hierzu.
- Die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres bzw. des Bundesfreiwilligendienstes,
- der Bezug von Vorruhestandsgeld.
Ausführliche Infos zum Thema Hauptbeschäftigung und was passiert, wenn Sie die Verdienst- bzw. Zeitgrenzen überschreiten erhalten Sie hier
- Ich bin versicherungspflichtig beschäftigt. Kann ich daneben einen Minijob ausführen?
Antwort
Ja, allerdings können Sie neben Ihrer Hauptbeschäftigung nicht mehr als einen 450-Euro-Minijob ausüben. Haben Sie weitere Minijobs, werden diese mit Ihrer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind - mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung - in der Regel versicherungspflichtig.
Im Folgenden finden Sie weitere Infos zu
mehreren gewerblichen 450-Euro-Minijobs
mehreren 450-Euro-Minijobs im PrivathaushaltAuch ein kurzfristiger Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ist möglich.
Haben Sie mehrere kurzfristige Minijobs, werden diese zusammengerechnet und zusammen bewertet.
Im Folgenden erhalten Sie weitere Infos zu:
mehreren kurzfristigen Minijobs im Gewerbe
mehreren kurzfristigen Minijobs im Privathaushalt- Ich setze Minijobber im Haushalt ein. Handelt es sich um Minijobs im Privathaushalt?
Antwort
Ja, wenn die Beschäftigung für einen privaten Haushalt stattfindet und die Tätigkeiten normalerweise durch Angehörige des privaten Haushalts erledigt werden können.
- Mit welchen Abgaben muss ich rechnen?
Antwort
Die Abgaben richten sich danach, ob
- es sich um einen 450-Euro- oder einen kurzfristigen Minijob handelt,
- dieser im Gewerbe oder im Privathaushalt erfolgt und
- ob Sie Arbeitgeber oder Minijobber sind.
Im Folgenden finden Sie alle Infos zu den
Abgaben für gewerbliche 450-Euro-Minijobs
Abgaben für 450-Euro-Minijobs im Privathaushalt
Abgaben für kurzfristige Minijobs im Gewerbe
Abgaben für kurzfristige Minijobs im Privathaushalt
speziell zu 450-Euro-Minijobs
- Darf ich in meinem Minijob mehr als 450 Euro verdienen?
Antwort
Ja, sofern Sie die Arbeitsentgeltgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreiten. Dabei gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Jahres als gelegentlich. Die regelmäßige Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist beispielsweise vorhersehbar; ein erhöhter Arbeitseinsatz bei Ausfall von anderen Mitarbeitern gilt hingegen als nicht vorhersehbar.
Alle Infos zum Überschreiten der Entgeltgrenzen- Ist die 450-Euro-Grenze brutto oder netto?
Antwort
Die Verdienstgrenze bemisst sich nach dem regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst. Einmalige Einnahmen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), zählen dazu.
- Kann ich neben der Rente einen 450-Euro-Minijob ausüben?
Antwort
Ja; beziehen Sie eine Rente, können Sie daneben einen 450-Euro-Minijob ausüben.
Mehr Infos zu Minijobs für Rentner und Ruhestandsbeamte
speziell zu kurzfristigen Minijobs
- Gibt es bei kurzfristigen Minijobs eine Verdienstgrenze?
Antwort
Nein, die Höhe des Verdienstes spielt bei kurzfristigen Minijobs keine Rolle.
- Ab wann habe ich keinen kurzfristigen Minijob mehr?
Antwort
In einem kurzfristigen Minijob arbeiten Sie nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich. Wichtig ist, dass Sie im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage beschäftigt sind.
Überschreiten Sie diese Zeitgrenze, haben Sie keinen kurzfristigen Minijob mehr, sondern je nach Höhe des Arbeitsentgelts entweder einen 450-Euro-Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Mehr zur Unterscheidung von kurzfristigen und 450-Euro-Minijobs erhalten Sie hier.
Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs im Gewerbe
Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs im Privathaushalt
Gut zu wissenBei kurzfristigen Minijobs gibt es keine Verdienstgrenzen.
Minijobs im Privathaushalt - Fragen zur Anmeldung
- Gilt der Haushaltsscheck nur für Minijobs im Privathaushalt?
Antwort
Ja, und der Haushaltsscheck gilt auch nur für haushaltsnahe Minijobs.
Hier erfahren Sie, was haushaltsnahe Minijobs sind.
So melden Sie Ihre Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an.- Was ist der Haushaltsscheck?
Antwort
Der Haushaltsscheck ist ein einseitiger Vordruck, mit dem Arbeitgeber im Privathaushalt ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale für die Sozialversicherung an- und abmelden.
Alle Infos zum Haushaltsscheck- Ich beschäftige an einem Ort einen Minijobber in meinem Haushalt und zugleich gewerblich. Wie ist dieser anzumelden?
Antwort
In einem solchen Fall liegt keine Beschäftigung im Privathaushalt vor. Für den Bereich der Sozialversicherung gibt es mit demselben Arbeitgeber nur ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Die Verdienste sind zusammenzurechnen und der Minijobber gewerblich anzumelden.
- Wann muss ich die Steuernummer im Haushaltsscheck eintragen?
Antwort
Als Arbeitgeber müssen Sie die Steuernummer nur dann im Haushaltsscheck eintragen, wenn Sie die einheitliche Pauschsteuer für 450-Euro-Minijobs zahlen möchten.
Möglichkeiten der Versteuerung für 450-Euro-Minijobs im Privathaushalt- Welche Steuernummer muss ich beim Haushaltsscheck angeben?
Antwort
Arbeitgeber müssen die Steuernummer aus Ihrem letzten Steuerbescheid angeben.
- Was ist eine Betriebsnummer und woher bekomme ich sie?
Antwort
Möchten Sie als Privathaushalt einen Minijobber anmelden, erhalten Sie diese automatisch von der Minijob-Zentrale.
- Wie erfährt der Rentenversicherungsträger des Minijobbers von dem Minijob?
Antwort
Die Minijob-Zentrale informiert die Rentenversicherung über jeden bei ihr gemeldeten Minijob. Dazu leitet sie die Daten der Beschäftigung für den gemeldeten Minijobber an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger weiter. Diese übermittelt sie dann dem Rentenversicherungsträger, der für den Minijobber zuständig ist, zur Dokumentation in dessen Versichertenkonto.
- Was passiert, wenn ich meinen Minijobber nicht anmelde?
Antwort
Melden Sie Ihren Minijobber nicht bei der Minijob-Zentrale an, handeln Sie ordnungswidrig. Dafür gibt es empfindliche Geldbußen von bis zu 5.000 Euro.
Minijobs im Privathaushalt - Fragen zur Beitragszahlung
- Muss ich für meinen Minijobber Umlagen für Krankheit oder Schwangerschaft/Mutterschaft zahlen?
Antwort
An den Umlagen für Schwangerschaft/ Mutterschaft (U2) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.
Mehr Infos zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschutz bei Minijobs im Privathaushalt
- Wie muss ich die Beiträge/Abgaben zahlen?
Antwort
Für Arbeitgeber, die einen Minijobber im Privathaushalt beschäftigen, berechnet die Minijob-Zentrale basierend auf dem monatlichen Verdienst des Minijobbers die Abgaben und zieht diese halbjährlich per Lastschriftverfahren vom Konto des Arbeitgebers ein.
Wann und wie Arbeitgeber im Privathaushalt ihre Abgaben zahlen
- Welche Bescheinigungen erhalten Privathaushalte und Minijobber von der Minijob-Zentrale?
Antwort
Als Minijobber teilt Ihnen die Minijob-Zentrale Ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte für Ihre Rentenversicherungsunterlagen mit.
Als Arbeitgeber erhalten Sie für steuerliche Zwecke eine Bescheinigung über den Zeitraum, für den Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Diese beinhaltet die Höhe- des Arbeitsentgelts,
- der gezahlten Beiträge,
- der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und
- der eingezogenen Pauschsteuer.
Minijobs im gewerblichen Bereich - Fragen zur Anmeldung
- Was ist eine Betriebsnummer und woher bekomme ich sie?
Antwort
Beschäftigen Sie erstmalig einen Arbeitnehmer, benötigen Sie sowohl für die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch für die Zahlung der Beiträge eine achtstellige Betriebsnummer.
Als Arbeitgeber von gewerblichen Minijobbern müssen Sie diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken beantragen.
Alle Infos zur Betriebsnummer- Wo finde ich das Schlüsselverzeichnis bzw. den Tätigkeitsschlüssel?
Antwort
Sie können sich das Schlüsselverzeichnis auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit als PDF-Datei herunterladen.
Weitere Informationen zum Tätigkeitsschlüssel- Ich beschäftige an einem Ort einen Minijobber gewerblich und zugleich in meinem Haushalt. Wie ist dieser anzumelden?
Antwort
In einem solchen Fall liegt keine Beschäftigung im Privathaushalt vor. Für den Bereich der Sozialversicherung gibt es mit demselben Arbeitgeber nur ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Die Verdienste sind zusammenzurechnen und der Minijobber gewerblich anzumelden.
- Was ist die Einzugsstellennummer?
Antwort
Mit der Einzugsstellennummer 980 0000 6 übermittelt der Arbeitgeber die elektronischen Meldungen für Minijobber an die Minijob-Zentrale.
- Wie erfährt der Rentenversicherungsträger des Minijobbers von dem Minijob?
Antwort
Die Minijob-Zentrale informiert die Rentenversicherung über jeden bei ihr gemeldeten Minijob. Dazu leitet sie die Daten der Beschäftigung für den gemeldeten Minijobber an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger weiter. Diese übermittelt sie dann dem Rentenversicherungsträger, der für den Minijobber zuständig ist, zur Dokumentation in dessen Versichertenkonto.
Minijobs im gewerblichen Bereich - Fragen zur Beitragszahlung
- Wie ändere ich die Daten, die unter meiner Betriebsnummer gespeichert sind?
Antwort
Als Arbeitgeber teilen Sie die Änderung der Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit mit.
- Wieso muss ich schon bei einem Tag Zahlungsverzug den vollen Säumniszuschlag eines Monats bezahlen?
Antwort
Zahlen Sie nicht pünktlich, ist die Minijob-Zentrale gesetzlich verpflichtet, für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags zu erheben. Im begründeten Einzelfall können jedoch Säumniszuschläge auf Antrag erlassen werden.
Wichtig zu wissenGutschriften aus dem Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber können erst zur Tilgung Ihrer Beitragsschuld berücksichtigt werden, nachdem Ihr Erstattungsantrag bewilligt wurde.
- Wie muss ich die Beitragsnachweise senden?
Antwort
Beitragsnachweise können Sie grundsätzlich nur durch elektronische Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen einreichen.
Mit der Ausfüllhilfe "sv.net" können Sie Meldungen und Beitragsnachweise einfach erstellen und online an die Minijob-Zentrale oder andere zuständige Einzugsstellen übermitteln.Alle Infos zur elektronischen Datenübermittlung
- Kann ich einen Beitragsnachweis auch handschriftlich ausstellen?
Antwort
Nein, die Übertragung der Daten in Papierform oder auf Datenträgern ist lediglich auf Antrag in Ausnahmefällen zulässig.
Hier finden Sie mehr Infos zur elektronischen Datenübermittlung- Kann ich elektronische Meldungen für meinen Minijobber auch über die Krankenkasse senden?
Antwort
Nein, Sie müssen Meldungen immer an die zuständige Einzugsstelle, in diesem Fall die Minijob-Zentrale, senden.
- Wann muss ich die Abgaben zahlen?
Antwort
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Abgaben fristgerecht monatlich an die Minijob-Zentrale zahlen. Es ist dabei unerheblich, ob Sie Ihrem Minijobber den Verdienst nur jährlich, halbjährlich oder quartalsweise auszahlen. Entscheidend ist, dass der Anspruch auf das Arbeitsentgelt im dem Monat entstanden ist, in dem Arbeitsleistung erbracht wurde. Die Abgaben für Minijobber sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem der Minijobber die Beschäftigung ausübt.
Als Tag der Zahlung gilt
- grundsätzlich der Tag der Wertstellung zugunsten der Minijob-Zentrale,
- bei rückwirkend vorgenommener Wertstellung der Buchungstag der Minijob-Zentrale.
Wichtig zu wissenGutschriften aus dem Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber können erst zur Tilgung Ihrer Beitragsschuld berücksichtigt werden, nachdem Ihr Erstattungsantrag bewilligt wurde.
Alle Infos zur Fälligkeit der Abgaben für gewerbliche Arbeitgeber
Nächste Fälligkeitstermine in der Übersicht- Muss ich für meinen Minijobber Umlagen für Krankheit oder Schwangerschaft/Mutterschaft zahlen?
Antwort
Umlagen sind nach den folgenden Regeln fällig:
- Bei Krankheit (U1) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber mit maximal 30 Beschäftigten teil – aber nur für Minijobs, die länger als vier Wochen dauern.
- Bei Schwangerschaft/ Mutterschaft (U2) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.
Mehr Infos zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschutz bei gewerblichen Minijobs
- Ich habe rechtzeitig gezahlt, aber eine Mahnung erhalten. Woran liegt das?
Antwort
Möglicherweise erfolgte die Zahlung wegen der Banklaufzeiten dennoch nicht fristgerecht. Durch eine Überweisung unter Vorgabe einer festen Wertstellung zum Fälligkeitstermin stellen Sie eine fristgerechte Zahlung sicher.
- Ich habe ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt, der Betrag wurde aber nicht abgebucht. Bin ich nun im Zahlungsverzug?
Antwort
Entweder war der entsprechende Beitragsnachweis zum Zeitpunkt der Ermittlung der Einzugsdaten noch nicht erfasst oder Ihr SEPA-Basislastschriftmandat war noch nicht verarbeitet.
Liegt der Knappschaft-Bahn-See (KBS) Ihr SEPA-Basislastschriftmandat zum Fälligkeitstermin vor, gilt der Beitrag als pünktlich gezahlt.Wichtig zu wissenÜbersendet ein Arbeitgeber die Beitragsnachweise regelmäßig verspätet, kann er vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen werden.
- Wie zeige ich nachträglich Korrekturen der Abrechnungen für vergangene Beitragsmonate an?
Antwort
Müssen Sie Abgaben für vergangene Beitragsmonate ändern, nehmen Sie die Korrektur immer mit dem nächsten Beitragsnachweis vor. Haben Sie zuviel Abgaben bezahlt, ziehen Sie diese von den Abgaben für den aktuellen Beitragsmonat ab. Haben Sie zu wenig gezahlt, rechnen Sie diese dazu.
- Ich kann den Beitrag derzeit nicht zahlen. Was kann ich tun?
Antwort
Stellen Sie vor dem Fälligkeitstermin der Beiträge einen formlosen Antrag auf Stundung des Anspruchs oder lassen Sie sich telefonisch beraten.
So erreichen Sie die Minijob-Zentrale- Welchen Verwendungszweck trage ich bei Überweisungen ein?
Antwort
Als Arbeitgeber geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck immer Ihre Betriebsnummer an.
- Ich habe mehrere Beitragsnachweise für verschiedene Betriebsnummern. Kann ich meine Abgaben in einer Summe ausgleichen?
Antwort
Ja, wenn Sie zeitgleich mit Ihrer Überweisung ein Zahlungsavis übersenden, das den Betrag nach Betriebsnummern aufteilt. Sind Sie als Zentrale/Filiale angelegt und geben das der Knappschaft-Bahn-See (KBS) vorher bekannt, müssen Sie keinen nach Betriebsnummern getrennten Zahlungsavis übersenden.
- Wie muss ich die Beiträge/Abgaben zahlen?
Antwort
Als gewerblicher Arbeitgeber müssen Sie der Minijob-Zentrale monatlich per Beitragsnachweis die Abgaben für alle Minijobber melden und bezahlen. Sie können der Minijob-Zentrale dazu ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen und Ihre Abgaben bequem und termingerecht einziehen lassen. Oder Sie überweisen die Abgaben auf eines der Konten der Minijob-Zentrale.
- Wieso gibt es besondere Girokonten für den Beitragseinzug?
Antwort
Durch spezielle Bankkonten für Zahlungseingänge der Arbeitgeber können die Beitragszahlungen direkt den Arbeitgeberbeitragskonten zufließen.
- Ich rechne sowohl sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit der Knappschaft als auch Minijobber mit der Minijob-Zentrale ab. Muss ich deshalb getrennte Beitragsnachweise ausstellen?
Antwort
Ja, Sie müssen die Beitragsnachweise getrennt für die Knappschaft und die Minijob-Zentrale ausstellen.
Kranken- und Rentenversicherung
- Habe ich als 450-Euro-Minijobber aufgrund der Abgaben Leistungsansprüche in der Krankenversicherung?
Antwort
Aufgrund Ihres Minijobs entsteht kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für Sie als Minijobber. Ihr Arbeitgeber muss Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung nur dann zahlen, wenn Sie selbst bereits gesetzlich krankenversichert sind, z. B. familienversichert über den Ehepartner oder die Eltern oder krankenversicherungspflichtig aufgrund eines anderen Arbeitsverhältnisses.
Alle Infos zur Krankenversicherung für gewerbliche 450-Euro-Minijobs
Alle Infos zur Krankenversicherung für 450-Euro-Minijobs im Privathaushalt- Habe ich als 450-Euro-Minijobber aufgrund der Abgaben Leistungsansprüche in der Rentenversicherung?
Antwort
Haben Sie einen 450-Euro-Minijob, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Daraus erwerben Sie vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Zudem wird die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt.
Lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien und zahlen deshalb keinen Eigenanteil mehr, erhalten Sie nur anteilige Beitragsmonate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und Ihr erzieltes Arbeitsentgelt wird bei der Berechnung Ihrer Rente nur anteilig berücksichtigt.Mehr Infos zur Rentenversicherung für gewerbliche 450-Euro-Minijobber
Mehr Infos zur Rentenversicherung für 450-Euro-Minijobber im Privathaushalt- Fallen für alle Minijobber Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an?
Antwort
Bei 450-Euro-Minijobs müssen Sie die Beiträge
- zur Krankenversicherung immer dann zahlen, wenn der Minijobber in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist – unabhängig davon ob der Minijob
gewerblich ist oder
im Privathaushalt stattfindet,
- zur Rentenversicherung in der Regel immer zahlen – sowohl
im Gewerbe als auch
im Privathaushalt.
- zur Krankenversicherung immer dann zahlen, wenn der Minijobber in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist – unabhängig davon ob der Minijob
- Bei kurzfristigen Minijobs fallen keine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an.
- Mein 450-Euro-Minijobber ist von der Rentenversicherungspflicht befreit. Muss ich trotzdem die Beiträge zur Rentenversicherung abführen?
Antwort
Als Arbeitgeber müssen Sie immer den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen.
Mehr Infos zu den Beiträgen zur Rentenversicherung für gewerbliche 450-Euro-Minijobs
Mehr Infos zu den Beiträgen zur Rentenversicherung für 450-Euro-Minijobs im Privathaushalt- Was ist der Mindestbeitrag für die Rentenversicherung?
Antwort
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,55 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind.
Wichtig zu wissenDies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient.
Alles zum Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für gewerbliche Minijobs
Alles zum Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Minijobs im Privathaushalt- Bin ich als kurzfristiger Minijobber gesetzlich versichert?
Antwort
Nein, weil weder Sie noch Ihr Arbeitgeber Beiträge für den kurzfristigen Minijob zur Sozialversicherung zahlen. Deshalb haben Sie aufgrund dieser Beschäftigung auch keinen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen.