Darf ich in meinem Minijob mehr als 520 Euro verdienen?

Als Minijobber oder Minijobberin können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 520 Euro verdienen. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 520 Euro liegen. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 6.240 Euro im Jahr verdienen.

Erläuterung

Solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.240 Euro eingehalten wird, kann Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auch über 520 Euro liegen. Sie können also zum Beispiel in einem Monat 620 Euro verdienen und zum Ausgleich in einem anderen Monat nur 420 Euro. Solche Schwankungen des Verdienstes im Minijob sind in Ordnung.

Kein Minijob wenn der Verdienst extrem schwankt

Bei extremen Schwankungen des Verdienstes liegt kein Minijob vor. Denn extreme Schwankungen sind nicht im Sinne eines Minijobs. Arbeitet ein Minijobber wenige Monate im Jahr Vollzeit und den Rest des Jahres so wenig, dass er die Grenze von 6.240 Euro einhält, liegt kein durchgehender Minijob vor.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer verdient von Januar bis März monatlich 1.630 Euro und von April bis Dezember monatlich 150 Euro. Insgesamt beträgt sein Jahresverdienst 6.240 Euro. Von Januar bis März liegt kein Minijob vor, sondern nur von April bis Dezember.

Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Verdienstgrenze von 6.240 Euro einhält, liegt kein durchgehender Minijob vor. Ein solcher schwankender Verdienst entspricht nicht dem natürlichen Verlauf eines Minijobs. Dem Arbeitgeber wird unterstellt, dass er eine kurze dreimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen hat, damit diese auf Jahressicht als Minijob gilt. Eine solche Beschäftigung kann durch die Minijob-Zentrale oder die Betriebsprüfung beanstandet werden. Wird nachträgliche eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt, führt dies zu Nachzahlungen.

Unvorhersehbares Überschreiten der 520 Euro Grenze möglich

Übersteigt der Jahresverdienst 6.240 Euro, weil sich Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auf mehr als 520 Euro erhöht, liegt in der Regel kein Minijob vor. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. In diesem Fall können Sie in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 520 Euro verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf aber maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro - betragen. Wenn Sie die Grenze zweimal überschreiten, ist also statt 6.240 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.280 Euro möglich.

Als nicht vorhersehbar gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.

Beispiel

Ein Minijobber übernimmt eine Krankheitsvertretung und verdient dadurch in einem Monat 1.040 Euro statt 520 Euro.

Die Beschäftigung ist weiterhin ein Minijob. Die Überschreitung der Verdienstgrenze ist unvorhersehbar und nur in einem Monat. Außerdem beträgt der Verdienst nicht mehr als 1.040 Euro.

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