Darf ich in meinem Minijob mehr als 603 Euro verdienen?

Als Minijobber oder Minijobberin können Sie in einzelnen Monaten auch mehr als 603 Euro verdienen. Ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Minijob darf aber bei höchstens 603 Euro liegen. Wenn Sie das ganze Jahr über arbeiten, dürfen Sie in Ihrem Minijob also höchstens 7.236 Euro im Jahr verdienen.

Erläuterung

Solange die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro eingehalten wird, kann Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auch über 603 Euro liegen. Sie können also zum Beispiel in einem Monat 710 Euro verdienen und zum Ausgleich in einem anderen Monat nur 496 Euro. Solche Schwankungen des Verdienstes im Minijob sind in Ordnung.

Kein Minijob wenn der Verdienst extrem schwankt

Bei extremen Schwankungen des Verdienstes liegt kein Minijob vor. Denn extreme Schwankungen sind nicht im Sinne eines Minijobs. Arbeitet ein Minijobber wenige Monate im Jahr Vollzeit und den Rest des Jahres so wenig, dass er die Grenze von 7.236 Euro einhält, liegt kein durchgehender Minijob vor.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer verdient von Januar bis März monatlich 1.800 Euro und von April bis Dezember monatlich 204 Euro. Insgesamt beträgt sein Jahresverdienst 7.236 Euro. Von Januar bis März liegt kein Minijob vor, sondern nur von April bis Dezember.

Obwohl der Arbeitnehmer die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro einhält, liegt kein durchgehender Minijob vor. Ein solcher schwankender Verdienst entspricht nicht dem natürlichen Verlauf eines Minijobs. Dem Arbeitgeber wird unterstellt, dass er eine kurze dreimonatige Vollzeitbeschäftigung künstlich in die Länge gezogen hat, damit diese auf Jahressicht als Minijob gilt. Eine solche Beschäftigung kann durch die Minijob-Zentrale oder die Betriebsprüfung beanstandet werden. Wird nachträgliche eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt, führt dies zu Nachzahlungen.

Unvorhersehbares Überschreiten der 603 Euro Grenze möglich

Übersteigt der Jahresverdienst 7.236 Euro, weil sich Ihr Verdienst in einzelnen Monaten auf mehr als 603 Euro erhöht, liegt in der Regel kein Minijob vor. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. In diesem Fall können Sie in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 603 Euro verdienen. Der Verdienst in diesen Monaten darf aber maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.206 Euro - betragen. Wenn Sie die Grenze zweimal überschreiten, ist also statt 7.236 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 8.442 Euro möglich.

Als nicht vorhersehbar gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.

Beispiel

Ein Minijobber übernimmt eine Krankheitsvertretung und verdient dadurch in einem Monat 1.206 Euro statt 603 Euro.

Die Beschäftigung ist weiterhin ein Minijob. Die Überschreitung der Verdienstgrenze ist unvorhersehbar und nur in einem Monat. Außerdem beträgt der Verdienst nicht mehr als 1.206 Euro.

Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?

Video | 7:35 min

In diesem YouTube-Video erklärt Muriel alles Wissenswerte rund um das Thema "Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze". Als Minijobberin oder Minijobber ist es wichtig, die aktuelle Verdienstgrenze im Auge zu behalten. Diese beträgt ab dem 1. Januar 2026 603 Euro. Die Minijob-Verdienstgrenze steigt, wenn auch der Mindestlohn steigt. Doch was passiert eigentlich, wenn diese Grenze überschritten wird? Muriel klärt darüber auf und gibt hilfreiche Informationen, was in solch einem Fall zu beachten ist.

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