Können Minijobber mit einem Einkommen von 538 Euro Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können Sie Ihren Minijobbern Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zahlen. Sie müssen diese einmaligen Einnahmen aber bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes berücksichtigen. Sollte die Verdienstgrenze von 538 Euro überschritten werden, liegt kein Minijob vor.

Erläuterung

Verdient Ihr Minijobber oder Ihre Minijobberin bereits jeden Monat 538 Euro und wollen Sie zusätzlich ein Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zahlen, führt das zum Überschreiten der Verdienstgrenze von 538 Euro. Wenn die Zahlung bereits bei Beschäftigungsbeginn zu erwarten ist, liegt von vornherein kein Minijob vor.

Ist die Zahlung bei Beschäftigungsbeginn nicht sicher, müssen Sie das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes nicht berücksichtigen. In diesem Fall müssen Sie erst zum Zeitpunkt der Zahlung prüfen, ob dies Auswirkungen auf den Minijob hat. 

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihrem Minijobber oder Ihrer Minijobberin ein Weihnachtsgeld zahlen, das aufgrund eines erfolgreichen Geschäftsjahres gezahlt wird und zunächst nicht geplant war.

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