Wie melde ich einen Arbeitsunfall beim Minijob im Haushalt?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie einen Arbeitsunfall Ihrer Haushaltshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Dies gilt für alle Arbeitsunfälle, bei denen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. Für die Anzeige des Arbeitsunfalls wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Unfallkasse.

Erläuterung

Der zuständige Unfallversicherer für Ihre Haushaltshilfen ist eine Unfallkasse oder ein Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Die Zuständigkeit richtet nach dem Beschäftigungsort, in der Regel also nach Ihrem Wohnsitz als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Arbeitet Ihre Haushaltshilfe in Ihrer Zweit- oder Ferienwohnung, ist der Unfallversicherer zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich diese Arbeitsstätte befindet.

Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie dem Abgabenbescheid entnehmen, den Sie zweimal jährlich von der Minijob-Zentrale erhalten. Oder Sie informieren sich telefonisch bei der kostenfreien Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 6050404 oder per E-Mail unter info@dguv.de.

Für die Anzeige des Arbeitsunfalls halten Sie bitte Ihre Betriebsnummer bereit.

Arbeitsunfall ganz einfach online melden

Auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) können Sie den Arbeitsunfall ganz einfach online anzeigen.

Unfall melden auf der Internetseite der DGUV

Verwandte Fragen

Was muss der Arbeitgeber eines Minijobbers in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich zahlen Sie einen individuellen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser richtet sich nach dem Verdienst Ihrer Beschäftigten und dem Grad der Unfallgefahr. Im Privathaushalt beträgt der Beitrag zur Unfallversicherung 1,6 Prozent des Verdienstes Ihres Minijobbers.

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Sind Haushaltshilfen automatisch unfallversichert?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie sich nicht um die Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung kümmern. Die Minijob-Zentrale übernimmt die Anmeldung für Sie. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen Sie ihre Minijobber selbständig bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. 

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Wer haftet für einen Arbeitsunfall, den der Minijobber hat?

Bei einem Arbeitsunfall im Minijob sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ansprüchen des oder der Verunfallten geschützt. In der Regel haften nicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Arbeitsunfall.

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