Wie melde ich einen Arbeitsunfall beim Minijob im Haushalt?
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie einen Arbeitsunfall Ihrer Haushaltshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Dies gilt für alle Arbeitsunfälle, bei denen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. Für die Anzeige des Arbeitsunfalls wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Unfallkasse.
Erläuterung
Der zuständige Unfallversicherer für Ihre Haushaltshilfen ist eine Unfallkasse oder ein Gemeinde-Unfallversicherungsverband. Die Zuständigkeit richtet nach dem Beschäftigungsort, in der Regel also nach Ihrem Wohnsitz als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Arbeitet Ihre Haushaltshilfe in Ihrer Zweit- oder Ferienwohnung, ist der Unfallversicherer zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich diese Arbeitsstätte befindet.
Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie dem Abgabenbescheid entnehmen, den Sie zweimal jährlich von der Minijob-Zentrale erhalten. Oder Sie informieren sich telefonisch bei der kostenfreien Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 6050404 oder per E-Mail unter info@dguv.de.
Für die Anzeige des Arbeitsunfalls halten Sie bitte Ihre Betriebsnummer bereit.
Arbeitsunfall ganz einfach online melden
Auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) können Sie den Arbeitsunfall ganz einfach online anzeigen.