Arbeitgeber tragen in der Regel das Schadensrisiko. Haushaltshilfen können für von ihnen verursachte Schäden nur haftbar gemacht werden, wenn sie den Schaden schuldhaft verursacht haben. Privathaushalte sollten ihre Haushaltshilfe daher im Vorfeld auf mögliche Gefahren aufmerksam machen und so dafür sorgen, dass ein Schaden erst gar nicht entsteht.
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Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Privathaushalt müssen Sie einen Arbeitsunfall Ihrer Haushaltshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Dies gilt für alle Arbeitsunfälle, bei denen ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wurde. Für die Anzeige des Arbeitsunfalls wenden Sie sich am besten direkt an Ihre zuständige Unfallkasse.
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Bei einem Arbeitsunfall im Minijob sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor Ansprüchen des oder der Verunfallten geschützt. In der Regel haften nicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haften Sie nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Arbeitsunfall.
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