Anzeige der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Anzeige der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im unmittelbaren Anschluss an die Rentenversicherungsfreiheit (nach altem Recht) wegen Erhöhung des monatlichen Arbeitsentgelts auf regelmäßig 400,01 bis 450 Euro.