Alles rund um Minijobs für Rentner
Mit einem Minijob können Rentner und Rentnerinnen ihr Einkommen erhöhen. Wie viel Sie zur Rente hinzuverdienen dürfen, ob Sie weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und als Rentner im Minijob Steuern zahlen müssen, erfahren Sie hier.
Minijob als Rentner – so geht's
Für Rentnerinnen und Rentner gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen: Sie arbeiten entweder in einem Minijob mit Verdienstgrenze, bei dem sie im Durchschnitt nicht mehr als 556 Euro im Monat verdienen, oder in einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.
Aber: Wie viel Sie als Rentner oder Rentnerin neben Ihren Bezügen hinzuverdienen dürfen, hängt von Ihrer Rentenart ab.
Altersrente: So viel dürfen Sie dazuverdienen
Wenn Sie Altersrente beziehen, dürfen Sie so viel dazu verdienen, wie Sie möchten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben oder nicht. Ihre Rentenbezüge werden nicht gekürzt. Sie können dann also als Rentnerin oder Rentner sowohl einen Minijob als auch einen Job mit einem Verdienst von mehr als 556 Euro im Monat ausüben.
Minijob neben der Rente – so viel Hinzuverdienst ist erlaubt
Video | 3:36
Minijob und Rente kann eine super Kombination sein. In diesem Video erfahren Sie, was sich 2023 für Rentner geändert hat. Unter anderem dürfen Altersrentnerinnen und Altersrentner seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen – die Renten werden also nicht mehr gekürzt. Auch für Erwerbsminderungsrenten haben sich die Hinzuverdienstgrenzen erhöht. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Video zusammengefasst.
Was gilt bei anderen Arten der Rente?
So viel dürfen sich Ruhestandsbeamte, Beziehende einer Erwerbsminderungsrente, der Hinterbliebenenrente und der Knappschaftsausgleichsleistung neben ihren Bezügen hinzuverdienen.
Gilt für Rentner im Minijob die Rentenversicherungspflicht?
Ob Sie als Rentnerin oder Rentner im Minijob in die Rentenversicherung einzahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie die Regelaltersgrenze schon erreicht haben.
Was ist die Regelaltersgrenze?
Das ist das Alter, ab dem Sie Ihre Regelaltersrente ohne Abzüge erhalten. Sie hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wenn Sie ab dem Jahr 1964 geboren sind, liegt die Grenze bei 67 Jahren. Erfahren Sie mehr zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht

Wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt für Sie im Minijob ganz regulär die Rentenversicherungspflicht. Sie können sich davon befreien lassen – diese Entscheidung treffen Sie allerdings für die gesamte Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Erfahren Sie mehr zur Rentenversicherungspflicht im Minijob.
Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht
Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, muss nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Sie können Ihren Beitragsanteil jedoch freiwillig weiter zahlen – zusätzlich zum Beitragsanteil, den der Arbeitgeber in jedem Fall zahlt. Dann erhöht sich Ihre Rente jährlich am 1. Juli bei der nächsten Rentenanpassung. Das geht auch bei Jobs, in denen Sie monatlich mehr als 556 Euro verdienen, also sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Rentner in einem Minijob mit Verdienstgrenze beschäftigen, zahlen Sie den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Unabhängig davon, ob die Minijobber selbst auch Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Außerdem wichtig: Bitte informieren Sie Ihre Minijobber, dass es wichtig ist, die Hinzuverdienstgrenze im Blick zu behalten. Denn je nach Rentenart kürzen sich Rentenbezüge und Leistungen oder fallen weg, wenn die Minijobber mehr verdienen.
Häufige gestellte Fragen zu Minijobs für Rentner
Weiterführende Downloads zum Thema Rentner und Minijobs
- Formular: Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit PDF, 35KB, Datei ist nicht barrierefrei
- Schaubild: Bin ich als Rentner rentenversicherungspflichtig? PDF, 478KB, Datei ist nicht barrierefrei