Der Midijob
Ein Minijob wird mit bis zu 556 Euro im Monat entlohnt oder kurzfristig ausgeübt – aber was ist ein Midijob? Was unterscheidet ihn vom Minijob? Für wen kommt ein Midijob in Frage? Erfahren Sie, was es beim Midijob zu beachten gibt.
Wann ist es ein Midijob?
Kurz gesagt handelt es sich um einen Midijob, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nicht nur kurzfristig beschäftigt ist und der Verdienst durchschnittlich mehr als 556 und höchstens 2.000 Euro (bis 31. Dezember 2022: 1.600 Euro) monatlich beträgt. Midijobs in diesem sogenannten Übergangsbereich gibt es sowohl im Privathaushalt als auch im Gewerbe.
Minijobs und Midijobs – die Unterschiede
Der Übergangsbereich
Früher hieß der Übergangsbereich Gleitzone. Er bezeichnet den Verdienstrahmen von 556,01 bis 2.000 Euro, in dem sich ein Midijobber oder eine Midijobberin bewegt.
Wer zahlt was im Midijob?
Sowohl Midijobber als auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein. Für Midijobber und Midijobberinnen sind die Beiträge stark reduziert. Der Gesamtbeitrag und der Beitragsanteil des Midijobbers werden dabei jeweils über zwei verschiedene Formeln berechnet. Die Differenz zahlt dann der Arbeitgeber.
Für die Berechnung der Beiträge können Sie den Midijob-Rechner nutzen.
Das zahlen Arbeitnehmer im Midijob

Midijobber und Midijoberinnen werden nicht mit dem vollen Sozialversicherungssatz belastet. Denn der Beitragsanteil wird nicht prozentual vom Lohn berechnet, sondern über eine spezielle Berechnungsformel ermittelt.
Obwohl der Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung geringer ist als bei regulär Beschäftigten, können Midijobber die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen.
Wichtig zu wissen: Die reduzierten Beiträge in die Rentenversicherung wirken sich nicht nachteilig auf die Rentenansprüche der Midijobbers aus. Denn dem Rentenkonto wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob gutgeschrieben.
Das zahlen Arbeitgeber im Midijob
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Midijobbern zahlen im unteren Bereich des Übergangsbereichs einen höheren Beitrag, als im oberen Bereich. Der Beitrag beginnt für den Midijob ab 556,01 Euro bei 28 Prozent. Dies entspricht den für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträgen in Höhe von 28 Prozent. Der Beitrag wird bis zur oberen Midijob-Grenze von 2.000 Euro gleitend auf den üblichen Sozialversicherungsbetrag von knapp 20 Prozent abgeschmolzen.