Alles rund um Minijobs für Rentner

Mit einem Minijob können Rentner und Rentnerinnen ihr Einkommen erhöhen. Wie viel Sie zur Rente hinzuverdienen dürfen, ob Sie weiterhin in die Rentenversicherung einzahlen und als Rentner im Minijob Steuern zahlen müssen, erfahren Sie hier.

Minijob als Rentner – so geht's

Für Rentnerinnen und Rentner gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen: Sie arbeiten entweder in einem Minijob mit Verdienstgrenze, bei dem sie im Durchschnitt nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen, oder in einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist.

Aber: Wie viel Sie als Rentner oder Rentnerin neben Ihren Bezügen hinzuverdienen dürfen, hängt von Ihrer Rentenart ab.

Altersrente: So viel dürfen Sie dazuverdienen

Wenn Sie Altersrente beziehen, dürfen Sie so viel dazu verdienen, wie Sie möchten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben oder nicht. Ihre Rentenbezüge werden nicht gekürzt. Sie können dann also als Rentnerin oder Rentner sowohl einen Minijob als auch einen Job mit einem Verdienst von mehr als 538 Euro im Monat ausüben.

Minijob neben der Rente – so viel Hinzuverdienst ist erlaubt

Video | 3:36

Minijob und Rente kann eine super Kombination sein. In diesem Video erfahren Sie, was sich 2023 für Rentner geändert hat. Unter anderem dürfen Altersrentnerinnen und Altersrentner seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen – die Renten werden also nicht mehr gekürzt. Auch für Erwerbsminderungsrenten haben sich die Hinzuverdienstgrenzen erhöht. Alle Informationen dazu haben wir in diesem Video zusammengefasst.

Was gilt bei anderen Arten der Rente?

So viel dürfen sich Ruhestandsbeamte, Beziehende einer Erwerbsminderungsrente, der Hinterbliebenenrente und der Knappschaftsausgleichsleistung neben ihren Bezügen hinzuverdienen.

Ruhestandsbeamte

Ruhestandsbeamte vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze können nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze hinzuverdienen. Wie viel Sie als Beamter oder Beamtin im Ruhestand hinzuverdienen können, hängt von individuellen Berechnungsmerkmalen ab: 

  • Besoldungsgruppe
  • Ruhegehaltssatz
  • Dienstaltersstufe

Wenn Sie einen Minijob ausüben, kann es passieren, dass Ihre Bezüge gekürzt werden. Insbesondere, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ausnahme bilden hier Dienstunfälle. 

Kontaktieren Sie als Ruhestandsbeamter oder -beamtin Ihre Dienststelle, bevor Sie einen Minijob oder eine sonstige Beschäftigung annehmen. Klären Sie, bis zu welcher Höhe Sie hinzuverdienen dürfen, ohne dass Ihre Bezüge gekürzt werden.

Erwerbsminderungsrente

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden jährlich neu festgelegt und liegen deutlich über der Geringfügigkeitsgrenze. Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung immer unschädlich.

Hinterbliebenenrente

Wenn Sie Hinterbliebenenrente beziehen, dürfen Sie bis zu einem bestimmten Freibetrag hinzuverdienen. Ein Minijob mit 538-Euro-Grenze liegt innerhalb des Freibetrages und führt somit nicht zur Kürzung Ihrer Rente. Der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger informiert über die Höhe des Freibetrages.

Erfahren Sie mehr zu Hinterbliebenenrentnern, die zudem eine Altersvollrente beziehen und einen Minijob ausüben.

Knappschaftsausgleichsleistung

Die Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) ist eine Zahlung, die im Bergbau beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab dem 55. Lebensjahr erhalten. 

Wenn Sie diese Leistung beziehen, dürfen Sie bis zu 6.300 Euro jährlich hinzuverdienen. Ist Ihr Hinzuverdienst höher, entfällt die KAL komplett. Ebenso, wenn Sie eine Arbeit in einem knappschaftlichen Betrieb aufnehmen. 

Wenn Sie die Knappschaftsausgleichsleistung erhalten, dürfen sie also einen Minijob ausüben, ohne dass Ihnen die Bezüge gekürzt werden. Sie dürfen allerdings nicht im Bergbau tätig sein. 

Gilt für Rentner im Minijob die Rentenversicherungspflicht?

Ob Sie als Rentnerin oder Rentner im Minijob in die Rentenversicherung einzahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie die Regelaltersgrenze schon erreicht haben. 

Was ist die Regelaltersgrenze?

Das ist das Alter, ab dem Sie Ihre Regelaltersrente ohne Abzüge erhalten. Sie hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wenn Sie ab dem Jahr 1964 geboren sind, liegt die Grenze bei 67 Jahren. Erfahren Sie mehr zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht

Etwas ältere weiße Frau im Homeoffice beobachtet lächelnd und interessiert ein Geschehen auf ihrem Laptop.

Wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt für Sie im Minijob ganz regulär die Rentenversicherungspflicht. Sie können sich davon befreien lassen – diese Entscheidung treffen Sie allerdings für die gesamte Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Erfahren Sie mehr zur Rentenversicherungspflicht im Minijob.

Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht

Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, muss nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Sie können Ihren Beitragsanteil jedoch freiwillig weiter zahlen – zusätzlich zum Beitragsanteil, den der Arbeitgeber in jedem Fall zahlt. Dann erhöht sich Ihre Rente jährlich am 1. Juli bei der nächsten Rentenanpassung. Das geht auch bei Jobs, in denen Sie monatlich mehr als 538 Euro verdienen, also sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Rentner in einem Minijob mit Verdienstgrenze beschäftigen, zahlen Sie den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Unabhängig davon, ob die Minijobber selbst auch Rentenversicherungsbeiträge zahlen.  

Außerdem wichtig: Bitte informieren Sie Ihre Minijobber, dass es wichtig ist, die Hinzuverdienstgrenze im Blick zu behalten. Denn je nach Rentenart kürzen sich Rentenbezüge und Leistungen oder fallen weg, wenn die Minijobber mehr verdienen.

Häufige gestellte Fragen zu Minijobs für Rentner

Müssen Rentner im Minijob Lohnsteuer zahlen? 

Für Rentner mit einem Minijob mit Verdienstgrenze gilt das gleiche wie für alle anderen Minijobber: Auch, wenn ein Minijob grundsätzlich steuerpflichtig ist, zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in der Regel die pauschale Lohnsteuer. Diese liegt bei 2 Prozent des Verdienstes. Für Sie als Rentnerin oder Rentner spielt sie in der Steuererklärung keine Rolle. 

Anders sieht es aus, wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ausüben und somit mehr verdienen als 538 Euro monatlich. Dann wird der Zusatzverdienst neben der Rente entsprechend Ihrer Steuerklasse versteuert.

Gilt für Rentner im Minijob der Mindestlohn? 

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 18 Jahren. 

Weiterführende Downloads zum Thema Rentner und Minijobs