Urlaubsanspruch im Minijob

Egal, ob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt – Minijobber haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Wir erklären, was es dabei zu beachten gibt und mit unserem Urlaubsrechner finden Sie heraus, wie viele bezahlte Urlaubstage Ihnen zustehen.

So viel Urlaub steht Minijobbern zu

Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung haben Minijobber und Minijobberinnen ebenso einen Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Personen. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens vier Wochen bzw. 24 Werktage Urlaub zustehen. Entscheidend ist dabei nicht, wie viele Stunden der Minijobber arbeitet, sondern an wie vielen Tagen.

Urlaubsanspruch beim Minijob: So viel Urlaub steht dir zu

Video | 3:31 min

Erholungsurlaub im Minijob? Ja klar! Auch Minijobberinnen und Minijobber haben, wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Anspruch auf bezahlten Urlaub. Aber die Frage ist: Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Und: Wird dein Verdienst normal weitergezahlt? Brennende Fragen, die dir Muriel in diesem Video beantwortet und außerdem zeigt, wie du deine Urlaubstage ganz leicht selbst berechnen kannst.

Urlaub berechnen beim Minijob

Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Das heißt, nur wenn ein Minijobber auch an sechs Tagen pro Woche arbeitet, stehen ihm 24 Urlaubstage zu. Arbeitet der Minijobber nur an fünf oder weniger Tagen pro Woche, muss der Urlaubsanspruch entsprechend berechnet werden.

Die Formel dafür lautet:

Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 

Arbeitet ein Minijobber also an fünf Tagen, stehen ihm 20 Urlaubstage zu. Arbeitet er nur an zwei Tagen pro Woche, hat er einen Urlaubsanspruch von acht Tagen im Jahr.

Hinweis

Gewährt eine Arbeitgeberin ihren Vollzeitbeschäftigten mehr Urlaubstage als rechtlich vorgeschrieben, muss sie auch ihren Minijobbern mehr Urlaubstage geben. Denn letztere dürfen hier ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden.

Der Urlaubsrechner für Minijobber

Mit unserem Urlaubsrechner berechnen Sie schnell und einfach den Mindesturlaubsanspruch eines Minijobbers oder einer Minijobberin.

Urlaubsrechner 

Haben Sie regelmäßig in der Woche die gleiche Anzahl an Arbeitstagen?

Bitte beachten Sie, dass nur ganze Arbeitstage zu berücksichtigen sind, egal wie viele Stunden Sie an den einzelnen Tagen arbeiten. Arbeiten Sie z. B. immer montags 6 Stunden und freitags 3 Stunden, handelt es sich um 2 Arbeitstage. 

Wählen Sie „Ja“ aus, wenn Sie in jeder Woche an gleich vielen Tagen arbeiten. Wenn Sie z. B. nur alle zwei Wochen arbeiten, aber immer die gleiche Anzahl an Arbeitstagen haben, gilt das auch als regelmäßig. In diesen Fällen wählen Sie bitte ebenfalls „Ja“ aus.

Ist die Anzahl Ihrer Arbeitstage je Woche unterschiedlich, gilt das als unregelmäßig. Wählen Sie in diesem Fall bitte „Nein“ aus.

Tragen Sie bitte den Durchschnitt Ihrer Arbeitstage pro Woche ein. Wenn Sie z. B. alle zwei Wochen an einem Tag arbeiten, ergibt das einen halben regelmäßigen Arbeitstag pro Woche. Tragen Sie dann bitte 0,5 ein.

Zulässige Eingaben: Zahlen zwischen 0 und 6 mit max. zwei Nachkommastellen.

Bei den Nachkommastellen sind nur folgende Möglichkeiten zugelassen:

X,0
X,00
X,25
X,33
X,5
X,50
X,67
X,75

Unbezahlter Urlaub

Minijobber und Minijobberinnen können durchaus unbezahlten Urlaub nehmen – in Absprache mit ihrem Arbeitgeber. Je nachdem, wie viele unvergütete freie Tage genommen werden, wirkt sich das natürlich auf den Verdienst des Minijobbers aus. Ist der unbezahlte Urlaub länger als ein Monat, weil der Minijobber beispielsweise verreisen will, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ihn spätestens nach einem Monat ohne Vergütung abmelden.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Magazinbeitrag Unbezahlter Urlaub im Minijob – wie läuft das Meldeverfahren.