Minijobs im Gewerbe

Sie sind gewerblicher Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin und möchten sich zu Minijobs informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Alles zu Anmeldung, Abgaben, Absicherung und gesetzlichen Regelungen im Überblick.

Alles rund ums Melden beim Minijob im Gewerbe

Wenn Sie Ihren gewerblichen Minijobber bereits angemeldet haben, gibt es für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin noch ein paar andere Arten von Meldungen zu beachten. Zum Beispiel die Jahresmeldung und die Jahresmeldung zur Unfallversicherung, die Sie beide jährlich übermitteln. Und wenn das Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie die Minijobberin oder den Minijobber abmeldenDarüber hinaus gibt es Änderungsmeldungen, wenn sich beispielsweise die Adresse Ihres Minijobbers ändert, oder auch die Meldung im Insolvenzfall Ihres Unternehmens.

Alles zu Abmeldung, Jahresmeldung und weiteren Meldungen

Zum Ausfüllen der verschiedenen Meldungen brauchen Sie  Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und auch sogenannte Beitragsgruppenschlüssel. All diese Schlüsselzahlen und Infos zur praktischen elektronischen Ausfüllhilfe sv.net finden Sie hier.

Mehr zum Thema Melden

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, spätestens einen Monat nach Beschäftigungsbeginn die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Minijobber auszuhändigen.Aus dem Artikel: „Arbeitsvertrag für den Minijob“
Mehr zum Thema Vertrag

Der Newsletter der Minijob-Zentrale

Unser kostenloser Newsletter liefert Ihnen einmal im Monat die neusten Infos, Regelungen und Tipps rund um Minijobs direkt ins Postfach.

Services für gewerbliche Arbeitgeber

Broschüre

Minijobs im gewerblichen Bereich PDF, 993KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm

Mit der Broschüre informieren wir Sie ausführlich über die Minijob-Regelungen im gewerblichen Bereich.