Minijobs im Gewerbe
Sie sind gewerblicher Arbeitgeber oder gewerbliche Arbeitgeberin und möchten sich zu Minijobs informieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Alles zu Anmeldung, Abgaben, Absicherung und gesetzlichen Regelungen im Überblick.
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Alles rund ums Melden beim Minijob im Gewerbe
Wenn Sie Ihren gewerblichen Minijobber bereits angemeldet haben, gibt es für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin noch ein paar andere Arten von Meldungen zu beachten. Zum Beispiel die Jahresmeldung und die Jahresmeldung zur Unfallversicherung, die Sie beide jährlich übermitteln. Und wenn das Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie die Minijobberin oder den Minijobber abmelden. Darüber hinaus gibt es Änderungsmeldungen, wenn sich beispielsweise die Adresse Ihres Minijobbers ändert, oder auch die Meldung im Insolvenzfall Ihres Unternehmens.
Alles zu Abmeldung, Jahresmeldung und weiteren Meldungen
Zum Ausfüllen der verschiedenen Meldungen brauchen Sie Schlüsselzahlen für die Abgabegründe und auch sogenannte Beitragsgruppenschlüssel. All diese Schlüsselzahlen und Infos zur praktischen elektronischen Ausfüllhilfe sv.net finden Sie hier.
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, spätestens einen Monat nach Beschäftigungsbeginn die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Minijobber auszuhändigen.Aus dem Artikel: „Arbeitsvertrag für den Minijob“Mehr zum Thema Vertrag