Abgaben berechnen mit dem Minijob-Rechner
Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen, Pauschsteuer – als Arbeitgeber eines Minijobbers im Gewerbe haben Sie verschiedene Abgaben zu leisten. Wie hoch diese sind, erfahren Sie einfach und schnell mit unserem Minijob Beitragsrechner.
Wie funktioniert der Minijob-Rechner?
Nur wenige Klicks und Sie wissen, wie hoch die Abgaben sind, die Sie für Ihren Minijobber oder Ihre Minijobberin zu zahlen haben. Das klingt nicht nur super einfach, sondern ist es auch! Dazu müssen Sie in unserem Minijob-Rechner für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen lediglich einige Angaben zum Beschäftigungsverhältnis machen. Zum Beispiel wie hoch das monatliche Arbeitsentgelt Ihrer Minijobberin ist oder ob diese gesetzlich krankenversichert ist. Mit einem Klick auf das kleine "i" an jeder Frage erhalten Sie hilfreiche Hinweise zu den jeweiligen Punkten.
Das wird berechnet
Wenn Sie Ihre Angaben gemacht haben und auf "Berechnen" klicken, sehen Sie zunächst die Gesamtsumme der Abgaben, die Sie an uns, die Minijob-Zentrale, zu zahlen haben. Mit einem weiteren Klick erhalten Sie dann eine Aufschlüsselung dieses Gesamtbetrages. Diese Übersicht beinhaltet:
- den Beitrag zur Krankenversicherung
- den vollen Beitrag zur Rentenversicherung, einschließlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
- die Umlagen 1 und 2
- die Insolvenzgeldumlage
- eine einheitliche Pauschsteuer
Minijob-Rechner
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Was Sie zum Thema Abgaben wissen sollten
Unser Beitragsrechner für den Minijob verrät Ihnen, wie hoch die Abgaben sind, die Sie für Ihre Minijobber und Minijobberinnen zu leisten haben. Auf unserer Seite "Abgaben und Steuern" erhalten Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Beiträgen. Sie erfahren unter anderem, ob und wie sich die Abgaben für einen Minijob mit Verdienstgrenze von denen für eine kurzfristige Beschäftigung unterscheiden und was es mit der Insolvenzgeldumlage auf sich hat.