Checkliste: Die wichtigsten Angaben für Ihre Meldung

Egal ob bei der Anmeldung, Abmeldung oder Jahresmeldung – beim Erstellen einer Meldung im Minijob machen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einige Angaben. In dieser Checkliste erfahren Sie, was die einzelnen Eingabefelder bedeuten und worauf Sie achten sollten. In der Ausfüllhilfe sv.net finden Sie auf der rechten Seite jedes elektronischen Formulars zusätzlich Ausfüllhinweise für jedes Eingabefeld.

Im "Gemeinsamen Rundschreiben" der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung finden Sie weitere umfassende Informationen über das Meldeverfahren zur Sozialversicherung.

Meldeart, Abgabegrund und Stornierung

Wählen Sie die Meldeart und den Abgabegrund aus.

Beispiel: Meldeart: [Anmeldung], Abgabegrund: [10 Beginn der Beschäftigung].

Möchten Sie eine abgegebene Meldung korrigieren, müssen Sie diese mit der Schaltfläche "Stornieren" widerrufen.

Versicherungsnummer

Die Versicherungsnummer finden Sie auf dem Sozialversicherungsausweis Ihres Minijobbers. Bei einer Anmeldung können Sie alternativ den vorletzten Abschnitt „Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann“ ausfüllen.

Name, Vorname, Anschrift und Staatsangehörigkeit

Um sicherzustellen, dass Sie alle persönlichen Daten korrekt melden, entnehmen Sie diese immer amtlichen Dokumenten. Beispielsweise dem Personalausweis oder dem Sozialversicherungsausweis Ihres Minijobbers oder Ihrer Minijobberin.

Beschäftigungszeit

AnmeldungSie geben nur das Datum des Beschäftigungsbeginns an.
UV-Jahresmeldung: Sie geben den 01.01. als Beginn, den 31.12. als Ende an.
Alle weiteren Meldungen: Sie geben das Datum des Beginns und des Endes der Beschäftigung im jeweiligen Kalenderjahr an.

Betriebsnummer des Arbeitgebers

Tragen Sie hier die Betriebsnummer ein, die Ihnen die Agentur für Arbeit für Ihren Betrieb zugeteilt hat.

Wenn Sie noch keine Betriebsnummer haben, beantragen Sie diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.

Personengruppe

Für Minijobs mit Verdienstgrenze wählen Sie die Personengruppe 109 aus. Für kurzfristige Beschäftigungen wählen Sie immer die Personengruppe 110Für Personen, die Sie ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung melden müssen, verwenden Sie die Personengruppe 190.

Betriebsstätte

Übt Ihr Minijobber die Beschäftigung in den alten Bundesländern einschließlich West-Berlin aus, wählen Sie das Feld „West“. Für die neuen Bundesländer, einschließlich Ost-Berlin, wählen Sie das Feld "Ost".

Beitragsgruppen

Wählen Sie den zutreffenden Beitragsgruppenschlüssel aus. Bei kurzfristigen Beschäftigungen und ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Beschäftigten mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt ist die Schlüsselzahl immer 0-0-0-0.

Angaben zur Tätigkeit

Haben Sie für Ihren Minijobber bereits einen Tätigkeitsschlüssel angelegt, können Sie diesen auswählen.

Gibt es noch keinen Tätigkeitsschlüssel, wählen Sie aus der Liste „Neuen Tätigkeitsschlüssel hinzufügen" aus und füllen die Eingabefelder aus. Weitere Informationen zu den Tätigkeitsschlüssel erfahren Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

Für die Personengruppe 109 geben Sie das Arbeitsentgelt an, von dem Pauschalbeiträge oder volle Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Für die Personengruppe 110 und Personengruppe 190 geben Sie das beitragspflichtige Entgelt stets mit 0 Euro an.

Statuskennzeichen

1 – Der Arbeitnehmer steht zum Arbeitgeber in einer Beziehung als Ehegatte, eingetragener Lebenspartner oder Kind.
2 – Der Arbeitnehmer ist als geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig.