Zum Anmelden gewerblicher Minijobs die Voraussetzungen kennen

Von der Betriebsnummer bis zur elektronischen Datenübertragung: Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin gewerbliche Minijobs anmelden, müssen Sie einige Punkte beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier. 

Gewerblich oder im Haushalt: Welche Art von Minijob melden Sie an?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin melden Sie Ihre Minijobber an. Dabei unterscheidet sich die Anmeldung von gewerblichen Minijobbern von der für Minijobber im Haushalt. Wie genau die Anmeldung bei gewerblichen Minijobs funktioniert, erfahren Sie auf unserer Seite Minijob im Gewerbe anmelden – so geht's! Wenn Sie einen Minijob im Privathaushalt anmelden wollen, finden Sie alle Informationen auf Haushaltshilfe anmelden.

Die Voraussetzungen zur Anmeldung auf einen Blick

Ihre Checkliste zur Anmeldung

Wenn Sie einen gewerblichen Minijob anmelden wollen, sind folgende Punkte wichtig:

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen prüfen, ob ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. 

Elektronische Datenübertragung

Als Arbeitgeber führen Sie die Anmeldung von gewerblichen Minijobs digital durch. 

Betriebsnummer

Um gewerbliche Minijobs anzumelden, müssen Sie für Ihren Betrieb eine Betriebsnummer beantragen. Diese achtstellige Nummer geben Sie dann bei der Anmeldung an.

Aktuelle Adressdaten

Um gewerbliche Minijobber anzumelden, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre aktuelle Adresse bei uns hinterlegt ist. 

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin beurteilen Sie Ihre Angestellten sozialversicherungsrechtlich. Damit stellen Sie fest, ob ein Minijob vorliegt oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. 

Um nachzuvollziehen, ob ein Minijob vorliegt, hilft Ihnen der Personalfragebogen. Dort fragen Sie alle Informationen ab, die Sie von Ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen brauchen. Im nächsten Schritt können Sie dann deren Beschäftigungsstatus beurteilen. Ganz nebenbei vervollständigt der Personalfragebogen auch Ihre Lohnunterlagen und dient als wichtiger Nachweis bei Betriebsprüfungen. 

Weiße Frau mittleren Alters sitzt vor ihrem Laptop und notiert sich lächelnd etwas auf einem Blatt Papier.

Auch ein Arbeitsvertrag ist wichtig

Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag, denn der regelt alle wichtigen Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgebern und Minijobbern – zum Beispiel Arbeitszeiten, Verdienst oder Urlaubsanspruch.  

Erfahren Sie mehr zum Arbeitsvertrag im Minijob.

Weiterführende Materialien

Die folgenden Downloads helfen Ihnen bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung:

Elektronische Datenübertragung

Eine weitere Voraussetzung für die Anmeldung von Minijobs im gewerblichen Bereich: Sie funktioniert grundsätzlich nur digital. Um die Daten zu übertragen, können Sie entweder systemgeprüfte Programme oder maschinelle Ausfüllhilfen benutzen. Wenn Sie kein systemgeprüftes Programm besitzen, dann können Sie das SV-Meldeportal verwenden – eine von den Sozialversicherungsträgern entwickelte Ausfüllhilfe. Erfahren Sie mehr zur elektronischen Datenübermittlung. Nur in Ausnahmen können Sie die Daten in Papierform übermitteln.

Damit die Daten bei der richtigen Stelle ankommen, müssen Sie die Einzugsstellennummer angeben. Für Minijobs lautet diese 98000006

Ausnahme bei knappschaftlichen Betrieben

Knappschaftliche Betriebe und Unternehmen, deren Beschäftigte knappschaftliche Arbeiten verrichten, nutzen bitte die Einzugsstellennummer 98094032. Wenn diese Ausnahme auf Sie zutrifft, erkennen Sie das an Ihrer Betriebsnummer. Sie wird dann von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergeben und beginnt mit 098 oder 980.

Betriebsnummer

Wenn Sie gewerbliche Minijobs anmelden, müssen Sie Ihre Betriebsnummer angeben. Die beantragen Sie beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit.

Für die Beantragung der Betriebsnummer benötigen Sie eine Unternehmensnummer. Diese können Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beantragen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Wichtig bei der ersten Anmeldung

Wenn Sie Ihre Betriebsnummer in den Händen halten, warten Sie drei Tage mit Ihrer ersten Anmeldung von gewerblichen MinijobsDenn so lange dauert es ungefähr, bis Ihre Nummer bei uns im System hinterlegt ist. 

Halten Sie Ihre Adressdaten auf dem Laufenden

Junger weißer Mann sitzt konzentriert vor dem Laptop in einem hellen, modernen Büro.

Änderungen ganz leicht elektronisch übermitteln

Wenn sich Ihre Adressdaten ändern – zum Beispiel der Betriebsname oder die Adresse – dann teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mit. Dafür können Sie in Ihrer zertifizierten Entgeltabrechnungssoftware den Datensatz Betriebsdatenpflege (DSDB) nutzen. Auch in elektronischen Ausfüllhilfen wie dem SV-Meldeportal klappt die Änderung.

Ihre geänderte Anschrift übermittelt der Betriebsnummern-Service anschließend elektronisch allen Trägern der Sozialversicherung und somit auch der Minijob-Zentrale.  

In einigen Betrieben gelten Ausnahmen

In den folgenden zwei Fällen ist jeweils eine andere Stelle für geänderte Adressdaten zuständig: 

  • Knappschaftliche Betriebe (Unternehmen, die im Bergbau tätig sind oder Mineralien gewinnen, wie zum Beispiel Kohle) oder Betriebe mit Arbeitnehmern, die knappschaftliche Arbeiten verrichten (also zum Beispiel auf Schachtanlagen arbeiten oder Sanierungsarbeiten im Tagebau ausüben), wenden sich bitte an: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Dezernat VII.1.1, 45115 Essen.
  • Seefahrtsbetriebe, Küstenfischer oder Küstenschiffer wenden sich bitte an: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Dezernat VII.1.5, Millerntorplatz 1 in 20359 Hamburg.