Der Änderungsscheck: Haushaltshilfe abmelden und Änderungen mitteilen

Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Privathaushalt und möchten Ihre Haushaltshilfe abmelden oder der Minijob-Zentrale Änderungen mitteilen? Das funktioniert ganz einfach, bequem und digital mit dem Änderungsscheck.

Schnell erledigt: Ihre Änderungen und Abmeldungen im Privathaushalt

Mit dem Änderungsscheck teilen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Minijob-Zentrale Änderungen mit. Zum Beispiel, wenn Sie eine andere Bankverbindung angeben möchten oder der Verdienst Ihrer Haushaltshilfe steigt. Auch die Abmeldung Ihrer Haushaltshilfe erledigen Sie schnell und einfach mit dem Online-Änderungsscheck. Wählen Sie in unserem Online-Formular einfach Ihren gewünschten Änderungsgrund und füllen Sie die restlichen Felder aus.

Das können Sie ändern und melden

Arbeitgeberdaten

Arbeitnehmerdaten

Ende der Beschäftigung

Bankverbindung des Arbeitgebers

Verdiensthöhe

Zum Online-Änderungsscheck

Monatlich schwankender Verdienst

Mit dem Änderungsscheck im Minijob können Sie uns mitteilen, wenn sich die Verdiensthöhe Ihrer Haushaltshilfe ändert und ob diese anschließend gleich bleibt oder monatlich schwankt. Schwankt der Verdienst Ihrer Haushaltshilfe monatlich, melden Sie uns das alle sechs Monate mit dem Halbjahresscheck.

Halbjahresscheck: Schwankenden Verdienst melden

Änderungen zur Rentenversicherungspflicht Ihrer Haushaltshilfe

Mit dem Änderungsscheck können Sie im Rahmen der Arbeitnehmerdaten auch die Angaben zur Rentenversicherung Ihrer Haushaltshilfe anpassen. Möchte sich Ihre Haushaltshilfe zu einem späteren Zeitpunkt im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, nutzen Sie den Änderungsscheck, um das zu melden. Dazu kreuzen Sie bei der Frage „Möchte Ihre Haushaltshilfe selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen?“ die Antwort „Nein“ an.

Wichtig zu wissen: Die Befreiung ist dann für die gesamte Dauer des Minijobs bindend.

Download

Sie möchten uns Ihre Änderungen lieber in Papierform mitteilen? Dann drucken Sie das einseitige Änderungsscheck-Formular und senden es per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale.